18-08-2014, 11:44
(18-08-2014, 10:51)Camper1955 schrieb:(17-08-2014, 09:56)Blumentopferde schrieb: 3. Wenn ich dann mal vor Gericht bin nix zu sagen alles dem Anwalt überlassen
Ja nicht alles alleine dem Anwalt überlassen.
Das habe ich (auf seinen Rat hin getan) und er hat auch nichts gesagt.
Gut, das wird durch ein Wiederaufnahmeverfahren korrigiert werden, aber so weit muss es ja nicht kommen.
In der 1. Instanz musst Du damit rechnen, dass Du sowieso verurteilt wirst. Egal was Du vorbringst. Es sei denn, du bringst verminderte Schuldfähigkeit ins Spiel. Ohne Gutachten dürfte das Gericht gar nicht darüber empfinden, wenn Du einen Antrag auf Begutachtung gestellt hast.
Findet die Begutachtung nur nach Aktenlage und nicht nach persönlicher Exploration statt, dann hast Du eine Möglichkeit, auch dagegen vorzugehen.
lg
Robert
Mein Plan ist es den Anwalt auf "Freispruch oder Urteil" zu trimmen. Bei Urteil in Berufung zu gehn (mit Gutachten zwecks vermindert schuldfähig wegen Umgangsboykott der KM) und keinen Verzicht auf Rechtsmittel zuzustimmen.
Ich denk mal mein Anwalt hat schon damit zu tun sich das zu merken.