21-08-2014, 08:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-08-2014, 08:33 von Camper1955.)
(21-08-2014, 07:47)Blumentopferde schrieb: Wenn ich richtig informiert bin muss es egal sein was im Zivilprozess vorher entschieden oder sonstwas wurde, der Strafrichter darf das nicht beachten bzw sich darauf beziehen.
Also in meinem Verfahren haben sich Staatsanwaltschaft und Strafgericht darauf bezogen.
Es ist ja jetzt im Vorfeld des Verfahrens genauso. Sonst hätten die das Verfahren schon nach Minimalprüfung eingestellt.
Es geht alles nach dem BGB, insbesondere nach dem § 1603 Abs 2 BGB, wobei von den Gerichten immer übersehen wird, dass es sich bei diesem Absatz um Eltern und nicht um einen Elter handelt, der seine Leistungsfähigkeit zum Barunterhalt herstellen soll.
Du solltest auch das Aktenzeichen aus dem Verfahren hier
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3980
noch einmal vorlegen.
Krankheitskosten sind Einkommen abzuziehen hat das OLG München damals (im ersten Posting) entschieden.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.