21-08-2014, 10:55
(20-08-2014, 13:02)Arminius schrieb: Guter Tip, Camper...Danke!
Bedeutet das auch das ich gar nichts aus dem Stand heraus sagen muss...sondern nur das aus dem schriftlich fixierten heraus und danach die Aussage verweigere?
So würde ich es machen.
Das Gericht braucht jedenfalls etwas schriftlich. Vor dem Landgericht gibt es genauso wenig ein Wortprotokoll, wie vor Zivilgerichten.
Auch hier kann der Vortrag eines Angeklagten "überhört" werden, wenn das Gericht unbedingt eine Strafe aussprechen will. Legt man dem Gericht seine Aussage schriftlich vor, muss es zumindest in der Urteilsbegründung darauf eingehen.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.