06-11-2014, 16:37
Folgendes Schreiben kam von der Bank zurück:
Ich versteh des net. Woher kommt der "verfügbare Betrag"? Wer definiert den? Damit gibt´s faktisch keine Pfändungsgrenze.
Zitat:Sehr geehrter Herr Blumentopferde,
die Rechtsabteilung gibt uns zu Ihrer Mail folgende Auskunft:
Sie hatten im Oktober einen verfügbaren Betrag von 289,21 € .
Verfügt haben sie im Oktober 261,53 €
261,53 € + 4,96 € v. Vormonat = 266,49 €
289,21 abzügl. 266,49 = 22,72 € pfändbarer Teil.
Das Gesetz schreibt uns dies so vor und somit ist die
Überweisung an RAtte rechtens.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
BANK
Ich versteh des net. Woher kommt der "verfügbare Betrag"? Wer definiert den? Damit gibt´s faktisch keine Pfändungsgrenze.