11-02-2015, 13:09
(11-02-2015, 10:37)Blumentopferde schrieb: Hat den Richter bei der Urteilsverkündung dann nicht mehr interessiert.
Sehr gut. Das macht es der Revision leicht, den leider üblichen §170 - Schmu zu kippen, die Nichtbeachtung wichtiger "game changer". Wichtig ist dabei nur, die auch gleich in der ersten Instanz konsequent vorzubringen und vor allem darauf zu achten, dass dieses Vorbringen auch ins Protokoll kommt. Protokolltricks sind ist der zweite typische Betrug der Unrechtssprecher.