24-02-2015, 11:47
Zitat:...
Mit der Formulierung, Sie wären Ihrer Unterhalspflicht nicht ausreichend nachgekommen, hat der Richter den Tatbestand wiedergegeben, dass geschuldet 606,00 EUR gewesen wären und 473,95 EUR bezahlt wurden.
...
Die Formulierung, dass der Lebensbedarf der beiden Kinder gefährdet war bzw. ohne Hilfe anderer gefährdet gewesen wäre, ergibt sich aus dem Gesetz. Dies wird immer dann vermutet, wenn der Unterhalt nicht in Höhe des Titels bzw. in Höhe der tatsächlichen Möglichkeit gezahlt wird.
...
Ich darf Sie daher höflichst bitten mir mitzuteilen, wie wir weiter verfahren sollen.
...
Was für ein Unsinn, dass der Lebensbedarf der Kinder gefährdet sein soll, weil es im Gesetz steht - ein Zirkelschluss. Wenn Richter Dich verurteilt, muss er die Voraussetzungen für die Anwendung des STGB 170 prüfen und nicht umgekehrt. Und da gilt, was p und Nappo bereits geschrieben haben:
Zitat:Den Kindern standen somit mindestens 184 + 184 + 473,95 = satte 841,95 EUR zur Verfügung. Inwieweit war der Lebensbedarf der Unterhaltsberechtigten gefährdet? Den Lebensbedarf der Kinder berechnet der Staat selber sehr viel niedriger.Wodurch soll der Lebensbedarf der Kinder gefährdet worden sein, obwohl ihnen mehr Geld zur Verfügung stand, als bei vergleichbarer Versorgung durch staatliche Unterstützung. Was ist der konkrete Mehrbedarf, den Du durch Mehrzahlung entsprechend Titel hättest abdecken müssen, der dazu führte, das die Kinder nun fast verhungert sind?
https://t.me/GenderFukc