24-02-2015, 22:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-02-2015, 22:14 von Camper1955.)
(24-02-2015, 10:33)Blumentopferde schrieb:
Kindesunterhalt und dem damaligen Selbstbehalt in Höhe von 1.000,00 EUR einen Betrag in Höhe von rund 360,00 EU
Was Deine Krankheitskosten im vorgeblichen Tatzeitraum betrifft, würde ich auf ein Gutachten bestehen, das Deine Krankheitskosten in diesem Zeitraum genau aufschlüsselt.
Deine Behinderung hat bereits wesentlich länger bestanden und sicher hast Du alles mögliche versucht, Deine Behinderung zumindest zu lindern.
So einfach kann es sich weder die Staatsanwaltschaft, noch das Gericht, noch Dein Anwalt machen. Da muss auf jeden Fall ein Gutachten her.
LG
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.