25-02-2015, 08:28
(25-02-2015, 06:41)Blumentopferde schrieb: Ich Zahl nix mehr seit ich Rentner bin.
Eine saubere Einstellung.
Letztlich sind die Konsequenzen aus dem Urteil überschaubar und bestehen im Wesentlichen aus dem Registereintrag. Allerdings muss man sich überlegen, ob man eine Vorstrafe hinnehmen will, obwohl offensichtlich die Voraussetzungen des Strafparagraphen nicht erfüllt sind. Die Berufungsinstanz kann daran auch nicht vorbei gucken.
Allerdings hast Du laut Urteilstext ein Geständnis abgelegt - da müsste man genau prüfen, ob das die Entscheidung verursacht hat. Wenn das für die Berufung irrelevant ist, spricht nichts dagegen, abgesehen von der theoretischen Möglichkeit, dass die Berufungsinstanz (Bayern!!) wieder gegen Dich entscheidet, weitere Kosten entstehen und dann der Rechtsweg extrem aufwendig, kompliziert und teuer würde.
An Deiner Stelle würde ich mir für eine mögliche Berufung einen neuen Strafverteidiger mit mehr Biss zulegen.
https://t.me/GenderFukc