25-02-2015, 17:07
Nein, da ist noch jede Menge drin. Ich halte das Urteil für an mehreren Stellen angreifbar. Mangelnde Definiertheit der Strafe, Nichtnachweis des Taterfolgs, Nichtnachweis der Bedüftigkeit, ein falscher Zeitraum... Das Praxisproblem ist nun, dass dieser Anwalt ganz eindeutig keine Lust mehr hat, sich darauf einzulassen und eine Revisionsschrift zu verfassen, die das gekonnt einsetzt. Der wird dir keine Hilfe sein. Ohne dich zu kritisieren finde ich aufgrund des Threadverlaufs, dass du selbst allein nicht in der Lage bist, zielgerichtet zu reagieren.
Wenn du auf die Revision verzichtest, dann blockiere trotzdem. Also weiterhin nichts zahlen. Kannst du ja auch nicht. Wenn der Strafvorbehalt zurückgenommen werden soll, wird auch die Unkonkretheit der Fomulierung wieder hochkommen und kann zur Bruchstelle werden. Neue Anzeigen kannst du eh nicht verhindern.
Wenn du auf die Revision verzichtest, dann blockiere trotzdem. Also weiterhin nichts zahlen. Kannst du ja auch nicht. Wenn der Strafvorbehalt zurückgenommen werden soll, wird auch die Unkonkretheit der Fomulierung wieder hochkommen und kann zur Bruchstelle werden. Neue Anzeigen kannst du eh nicht verhindern.