28-04-2015, 12:31
(28-04-2015, 12:24)p__ schrieb: Du kannst doch gar nicht angeklagt worden sein, wenn jetzt nach § 153 StPO eingestellt wurde. Keine Anklage - kein Verbrauch. Natürlich kannst du jederzeit wieder angezeigt werden. Beliebig oft. Aber uninteressant. In solchen Fällen kommt es nicht zur Anklage. Lass dich doch nicht von einer versoffenen Ex nervös machen.
Ok, aber ich beruflich viel unterwegs, auch per Flugzeug. Ich habe keine Lust darauf, auf Flughäfen aufgehalten zu werden.
Bibel, Jesus Sirach 8.1