05-05-2015, 09:31
Mit laufenden Unterhalt besteht sicherlich keine Aufrechnungsmöglichkeit.
Wenn es aber um zurückliegenden Unterhalt geht, vielleicht ist der aufrechenbar?
Mahnbescheid kostet, dann wieder Klage; würde erst mal Aufrechenbarkeit prüfen und die zwangsläufigen Kosten mindern deine Leistungsfähigkeit!
Wenn es aber um zurückliegenden Unterhalt geht, vielleicht ist der aufrechenbar?
Mahnbescheid kostet, dann wieder Klage; würde erst mal Aufrechenbarkeit prüfen und die zwangsläufigen Kosten mindern deine Leistungsfähigkeit!
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)