05-05-2015, 09:53
Es gibt keinen Anspruch wegen der Anwaltskosten. Damit ist eine mögliche Aufrechnung irrelevant. Wer vor dem eigentlichen Verfahren einen Anwalt brauftragt, tut das auf eigene Rechnung. Er wird ja nicht gezwungen, sich einen zu nehmen. Schliesslich ist noch nicht einmal klar, ob überhaupt ein Verfahren stattfindet.