22-05-2015, 09:56
(22-05-2015, 09:13)Blumentopferde schrieb: Mir wird vorgeworfen, dass ich gegen meine Bewährungsauflagen verstossen habe.
Wer sieht das noch so?
Ich zahle jeden Monat, seit dem 10.4.2015, 50€ an die Ratte der Ex. Überwiesen wurde das Geld im 1. Monat am 10. und jetzt am 18.5.
Hier der Gerichtsbeschluss (Urteil 170er): http://www.trennungsfaq.com/forum/attach...p?aid=1016
Hier das Schreiben vom AG:
Schick dem Gericht die Überweisungsbelege. Weigere dich, das Geld direkt auf das Konto der Exe zu zahlen (das ist nämlich das Ziel ihrer Falschaussage, Du hättest im Mai keinen Unterhalt gezahlt. Du hast ja, aber nicht an sie, sondern an ihre Anwältin - die Dir ja hoffentlich vorher ihre Vollmacht bestätigt hat, das Geld entgegenzunehmen).
Begründung: wenn Du das Geld der Exe direkt aufs Konto zahlst, ist mit erneuter Falschbeschuldigung zu rechnen. Die Zahlung über das Konto der Anwältin wird deshalb gewählt, um Zeugen für die ordnungsgemässe Abwicklung zu haben. Beweis: das Schreiben, das Du uns hier reingestellt hast. Das ist eine astreine Falschbeschuldigung mit dem Ziel dich zu schädigen (anbei: könnte das relevant sein für § 1579 BGB?).
Bibel, Jesus Sirach 8.1