30-06-2015, 13:32
Pfändungsfreigrenzen werden angehoben
Das Existenzminimum – laut Pfändungstabelle ein monatlicher Grundfreibetrag, der nicht gepfändet werden darf – steigt am ersten Juli von 1045,08 auf 1073,88 Euro. Auslöser ist die Erhöhung des Grundfreibetrages im Einkommensteuergesetz zum ersten Januar von 8130 auf 8354 Euro. Er bildet die Grundlage für die Pfändungstabelle. Erhöht werden entsprechend auch die Freigrenzen bei unterhaltspflichtigen Personen.
Quelle: http://www.welt.de/finanzen/article14329...schen.html
Das Existenzminimum – laut Pfändungstabelle ein monatlicher Grundfreibetrag, der nicht gepfändet werden darf – steigt am ersten Juli von 1045,08 auf 1073,88 Euro. Auslöser ist die Erhöhung des Grundfreibetrages im Einkommensteuergesetz zum ersten Januar von 8130 auf 8354 Euro. Er bildet die Grundlage für die Pfändungstabelle. Erhöht werden entsprechend auch die Freigrenzen bei unterhaltspflichtigen Personen.
Quelle: http://www.welt.de/finanzen/article14329...schen.html