23-11-2015, 23:13
(21-11-2015, 14:56)Blumentopferde schrieb: hans2000 und michi aus bayern ich werde auf euren quatsch nicht antworten. Das ist mir zu affig. p und einige andere habens begriffen und das reicht mir.
Zurück zum thema. Ich habe das "Formblatt 3" vom Amt für Familie, Jugend, Senioren und Integration UV BAföG bekommen. Anscheinend hat das 16jährige Kind Anspruch darauf. Die wollen wie das JA allerhand Infos.
Muss ich hierbei auf was achten? Ich wollte meinen Rentenbescheid mit dranheften und gut iss. Reicht das?
Auf Quatsch nicht antworten hilft weder dir noch dem Kind.
Vermutlich hat Kind mit 16 Jahren Schüler BafÖG beantragt.
Somit ist Kind verpflichtet, die Ansprüche wie bei UVG abzutreten oder beide Eltern auf Unterhalt zu verklagen.
In diesem Fall wird erfahrungsgemäss härter verklagt, da Kind jetzt 16 ist.
Hinzu kommt Blockadehaltung eines Elter.
Vermutlich mit der mutwilligen Absicht, Kind von Bildung fern zu halten und somit Bafög zu vermeiden.
Das geht nicht gut.
Vermutlich ist Kind bereits jetzt beschädigt.
Dauer Therapie für Kind zeichnet sich hier am Horizont ab.
Alternativen wurden - siehe oben - dar gestellt.
Niemand ist schuld, aber Kind in Therapie.