BAFÖG kann Auskunft rückwirkend verlangen. Ab Beginn des Anspruchs.
Du warst dann halt nicht früher ermittelbar ....
Die Ermittlungskosten kommen später noch auf dich zu.
Etwa 200,00 Euro Ermittlungskosten einmalig.
Und die kriegen die durch, auch wenn du ordentlich in Deutschland gemeldet warst ....
Schade, dass du nicht auf Beratung eingehst.
Du warst dann halt nicht früher ermittelbar ....
Die Ermittlungskosten kommen später noch auf dich zu.
Etwa 200,00 Euro Ermittlungskosten einmalig.
Und die kriegen die durch, auch wenn du ordentlich in Deutschland gemeldet warst ....
Schade, dass du nicht auf Beratung eingehst.