(23-12-2015, 11:00)the notorious iglu schrieb: Je nachdem worum es geht, spielt das keine Rolle.
Das heißt, ein Mahnbescheid, der an einen Wolfgang Müller oder Manfred Schmidt gerichtet ist, kann jedem beliebigen Schmidt oder Müller in den Briefkasten gesteckt werden und erlangt damit Rechtskraft?
(23-12-2015, 11:21)p__ schrieb:(23-12-2015, 10:51)Austriake schrieb: Ich habe mir nur mal einige Amazon-Bestellungen an diese Adresse liefern lassen, aus logistischen Gründen
Offenbar haben die auch den Durchgriff auf die Amazon-Kundendatenbank.
Was es mit der Zustellung auf sich hat, steht in §166 ZPO ff.
Bei einer Namensgleichheit und einem darauf beruhenden falschen Mahnbescheid können die Verwandten ja wiedersprechen und nachweisen, dass die Schulden nie entstanden sind :-)
Der Widerpruch wäre ja kostenpflichtig - zudem ein Adressat mit meinem Vornamen da nie gemeldet war, und somit in diesem Haushalt gleichen Nachnamens gar niemand berechtigt, die Post entgegenzunehmen oder gar zu öffnen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1