Themabewertung:
  • 2 Bewertung(en) - 3 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Besuch vom GV
Kann man aus dem Behinderten-Freibetrag aus Paragraph 33b EStG etwas schnitzen?

Welche Art von "Bar-Quittungen" könnten jetzt noch helfen?

Heilpraktiker ?
Physio?
Anwalt?
Fortbildung für neuen Beruf?
Führerschein?





Hängt die Hexen solange es noch Bäume gibt!

(Entlehnt vom Sponti M. Scholl)

Sorry, habe Signatur wieder aktiviert, bitte löschen!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
Zitieren
(03-05-2016, 17:36)p__ schrieb: Da es die zweite Verurteilung in kurzem Abstand wäre, tippe ich auf drei bis sechs Monate Urlaub auf 8qm ohne Bewährung.
Und danach wiederholt sich das spiel?

Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk

Zitieren
Ja, mit ansteigender Kurve der Strafhöhe.

Ich weiss ja nicht, was deine Ziele sind. Aber mit einer Erwerbsunfähigen-Rente in Höhe des Selbstbehalts sowie Heirat (!) einer neuen Frau bist du nicht in der Position, dir viel zu wünschen. Du bist und bleibst aufgrund dieser von dir selbst herbeigeführten Grundvoraussetzungen äusserst angreifbar. Aufstocker kannst du nicht werden und die Beschäftigung mit niedrigem Einkommen geht auch nicht. Hinzu kommt das schlecht verlaufene letzte Verfahren, in dem du einige Fehler gemacht hast. Da das Urteil rechtskräftig und akzeptiert ist, werden kommende Urteile immer davon (für dich negativ) beeinflusst. Die Nadel ist jetzt in der falschen Rille und da läuft sie weiter.

Du hast aus meiner Sicht nur zwei Möglichkeiten: Zahl die 86 EUR und sorge dafür, dass deine neue Frau gut verdient. Ich nehme an, du hast nicht auch noch den nächsten Riesenfehler gemacht, eine Dame mit geringen Einkommensmöglichkeiten zu ehelichen. Dann wäre dir wirklich nicht zu helfen, weil dich diese Seite auch noch runterreisst. Oder zweite Möglichkeit: Du blockierst und lässt dich auch durch Haftstrafen davon nicht abbringen. Die werden kommen. Alles dazwischen (also zwischen 1 und 85 EUR zahlen) führt ebenso zu Strafen, kostet dich aber trotzdem den Unterhalt.

Du bist auch nicht unter der Pfändungsgrenze. Wer hat dir erzählt, dass es so wäre? Gemäss §850d ZPO geht es noch deutlich weiter runter wie deine 890 EUR. Da die Gegenseite aber nicht pfändet, sondern dich anzeigt, beweist dass es ihr nicht ums Geld geht, sondern darum dich im Gefängnis zu sehen. Es ist Rache und nicht Not, mit der du zu tun hast. Schon lange. Das macht es einseitig und gefährlich für dich. Mit Leuten, die Ressourcen wollen kann man sich arrangieren. Gegen Leute, die nur zerstören wollen kann man kaum etwas machen.
Zitieren
Ok, verstehe ich.

Aber was wäre, wenn @Blumentopferde jetzt im relevanten Zeitraum mal 100 EUR für Fortbildung in einem neuen Beruf aufgewendet hätte?

Führerschein?
Spanisch-Kurs

... Natürlich hat er zum Monatsersten immer bar bezahlt ... oder so ähnlich ...

Dann hat er doch entsprechend weniger und ist nicht leistungsfähig ???
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
Zitieren
Der Spanisch-Kurs eines Erwerbsunfähigen vermindert nicht dessen unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit. Den Kurs würde ich mir auf die ruhige Zeit in den 8qm aufheben :-)
Guardián! ¿qué es esto para un comistrajo?
Zitieren
Danke p__ und die vielen anderen für eure Hilfe. Ich muss offen zugeben, dass ich mit der Materie und den Möglichkeit überfordert bin. Ich stosse hier - auch emotional an meine Grenzen. Ich stell dir jederzeit einen gebrauchsfähigen Server hin mit allem was du brauchst und Internetauftritt alles kein Problem, bei Menschen versag ich kläglich.

Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk

Zitieren
Ohne Kenntnisse der Risiken und Verständnis für geeignete Verfahrensweisen ist es in deiner Situation besser, die 86 EUR zu zahlen und weitere Risiken zu vermeiden.
Zitieren
Nächste Anzeige 170er. Letzte Woche hat angeblich jemand von der Polizei angerufen. Abwarten.

Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk

Zitieren
Im Feb 2017 wird Kind 1 volljährig und im Juli schliesst es eine Ausbildung ab. Ich hab mir damals vom JA nen unbefristeten Titel aufhängen lassen. Wie und wann kann ich den zurückverlangen?

Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk

Zitieren
(29-09-2016, 14:03)Blumentopferde schrieb: Im Feb 2017 wird Kind 1 volljährig und im Juli schliesst es eine Ausbildung ab. Ich hab mir damals vom JA nen unbefristeten Titel aufhängen lassen. Wie und wann kann ich den zurückverlangen?

Das wird gerade ab hier diskutiert.

Hilft Dir das weiter?

Simon II
Zitieren
(23-02-2016, 13:58)Blumentopferde schrieb: Die KM hat mir klipp und klar kurz vor meinem Auszug ins Gesicht gesagt: "Solltest du uns jemals verlassen sorge ich dafür, dass du nichts mehr von den Kindern hast und ich lass dich finanziell ausbluten."

... Wenigstens war Sie in diesem Punkt ehrlich und Du hast damit rechnen können. Meine Ex meinte noch: "Du kannst die Kinder jederzeit sehen". 2 Wochen später kam vom Anwalt das Schreiben, dass Seine Mandantin mit den Kindern alleine in dem gemeinsamen Haus (kostenlos wurde vergessen) lebt und ich es zu akzeptieren habe. Bei dem ersten Versuch mit meinen Kindern in Kontakt zu treten wurde ne Anzeige wegen versuchten Mordes geschalten und Stalking.
Zitieren
Das perfide an der ganzen Sache ist, dass sie jedem erzählt hat ich könnte jederzeit die Kinder sehen und ich würde selbstverständlich jede Auskunft bekommen die ich will. Aber ich wolle ja nicht. Mir wären die Kinder komplett egal. Und ich hätte die Familie wegen einer jüngeren verlassen.

Gegen diese Art Propaganda kommst du nicht an.

Zitieren
Das geht hier vermutlich vielen si. Nach außen :"er kann / darf..." "aber er will ja net".
Meist wird auf Ämtern und Bekannten oben erwähnt wenn auch am Anfang vorsichtig wie :"einem Umgang stehe ich nicht dagegen" und dann wird hinten rum den Kinder erzählt : "Dein Papa hat kein Interesse an Dir, oder hast je was von Ihm Gehört?" (Das Telefonat wurde verweigert oder eine Anzeige hält Ihn von "unserer Familie weg"; das wird erstmal verschwiegen.
Andere Nettigkeite sind auch: "Das geht Papa nix an, das ist Privat. Und da er nicht mehr zur únserer´Familie gehört ..."

Und um den ganzen dann die Krone später drauf zu setzen, müssen und können Sie die "ehemals gemeinsamen Kinder" nun überall hinschicken und selber "Ihre Meinung" kund tun lassen.

Spätestens ab diesen Zeitpunkt geht es nur noch um Belangloses und Geld.
Ab da bist Du innerlich tod, gebrochen oder hast Dich wieder gefangen und beginst ein neues Leben.
Zitieren
Weiss hier jemand wie einfach/schwer RAtte/Staat an abgetretenes Einkommen (EU-Rente) rankommen? Sprich, direkt bei der RV pfänden können? Welche Voraussetzungen dafür benötigt werden?

Zitieren
Sehr einfach. Das geht über einen Abzweigantrag an die Rentenversicherung.
Zitieren
Deswegen macht es für geschiedene Männer auch keinen Sinn, durch weiteres fleissiges Einzahlen in die Rentenversicherung den pfändbaren Anteil der Rente zu erhöhen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
Wenn du Lust zum Lesen hast, hier alle Details: https://www.dijuf.de/tl_files/downloads/....12.12.pdf
Zitieren
Hatte vor einiger Zeit mal n Schreiben vom Kind bekommen, kein Kommentar nix dazu, nur n Zettelchen zum Ausfüllen für was auch immer.
Hab ich natürlich in "die Ablage".
Danach kam ein Schreiben von der Bafögstelle ich solle doch die mitgelieferten 85 Zeddele ausfüllen. Da es selbige Trulla bearbeitet die damals beim JA meinen Fall bearbeitet hat, habe ich ihr geschrieben, dass ich diese geforderten Unterlagen bereits mehrfach im/bei JA/Ratte/Gericht vorgelegt hatte und die sich gefälligst vom vorhandenen Material bedienen sollen.

Die Tage kam angehängtes Schreiben, mit einer putzigen "Drohung" - da hab ich schon ganz andere vom JA gelesen. Die wissen genau, dass se sich hinten anstellen dürfen aber gaaaaanz weit hinten.

   

Zitieren
Du antwortest nicht drauf?
Zitieren
warum sollte ich?

Zitieren
Jux und Dollerei :-)
Schliesslich ändert auch eine Nichtantwort nichts. Der Brief ist ein Standard-Textbaustein, der ganze Vorgang geht praktisch vollautomatisch weiter.
Zitieren
Mit welcher Methode mach ich denen am meisten Arbeit?

Zitieren
Teilweise Auskunft in Prosaform, Rückfragen.
Zitieren
... viele Verständnisfragen stellen ... ;-)
Zitieren
Ein kluger Mann hat mir mal vor Jahrzehnten erzählt, wie er sich bei Behörden durchsetzt:

"Du mußt dein Anliegen so formulieren und vortragen, dass die Ablehnung mehr Arbeit verursacht als die Genehmigung".

Nach diesem Grundsatz würde ich dieses Schreiben zum BAFÖG beantworten. Wenn Du in Ruhe gelassen werden willst.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 5 Gast/Gäste