25-12-2016, 13:53
Trotzdem lege dir schon mal die soliden Nachweise bereit, dass das Geld nicht für dich bestimmt war. Im Strafrecht müssen sie dir die Schuld beweisen, aber im Zivilrecht musst du de facto beweisen.
Bei Volljährigkeit ändert sich erst mal gar nichts für dich, wenn sich was ändern soll musst du von selbst aktiv werden. Die Ex muss auch kein Einkommen offenlegen, wenn das Kind nichts fordert. Nur für Berechnung der Haftungsquote ist das wichtig. Ich denke aber, die Ex rechnet ohnehin nicht damit, dass du für die Volljährige was zahlt und vermeidet damit jegliche Auskunfspflicht. Haben sie nicht gerne, die Exen, wenn sie ihre Verhältnisse mal offenlegen sollen. Das von Anderen zu fordern macht denen viel mehr Spass.
Bei Volljährigkeit ändert sich erst mal gar nichts für dich, wenn sich was ändern soll musst du von selbst aktiv werden. Die Ex muss auch kein Einkommen offenlegen, wenn das Kind nichts fordert. Nur für Berechnung der Haftungsquote ist das wichtig. Ich denke aber, die Ex rechnet ohnehin nicht damit, dass du für die Volljährige was zahlt und vermeidet damit jegliche Auskunfspflicht. Haben sie nicht gerne, die Exen, wenn sie ihre Verhältnisse mal offenlegen sollen. Das von Anderen zu fordern macht denen viel mehr Spass.