(14-11-2016, 12:50)Austriake schrieb: Deswegen macht es für geschiedene Männer auch keinen Sinn, durch weiteres fleissiges Einzahlen in die Rentenversicherung den pfändbaren Anteil der Rente zu erhöhen.Die selbst eingezahlten Beiträge in die staatliche D Rente kann man sich auszahlen lassen wenn man D dauerhaft verläßt.
(Dadurch verliert man die durch den AG gezahlten Beiträge und ein Anrecht auf eine D Rente. Details hierzu gibt es auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.
Für den Fall das irgend wer sowieso nur H4 bekommt spielt das wohl möglich keine Rolle. Mit dem ausgezahlten Geld kann der UH Flüchtling wohl möglich eine Weile sich in einem warmen Land die Sonne auf den Bauch scheinen lassen...
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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