05-01-2017, 12:06
Die zutiefst sexistische Rechtssprechung ist ein Faktum, was zwar niemals ein Jurist offen zugeben würde (Lügen und Tricksen sind schliesslich tragender Bestandteil ihrer Existenz), aber eben für uns doch eine Tatsache darstellt, an der wir uns wohl oder übel gezwungenermassen orientieren müssen.
Und diese Tatsache ist leider, dass selbst nachgewiesene Erwerbsunfähigkeit nicht automatisch von Unterhalt freispricht. In dem Schreiben der Staatsanwältin geht es aber erst einmal nicht darum, sondern sie klappert vermutete oder echte Ex-Arbeitgeber ab, um Lohnzahlungen zu finden. Offenbar hat sie viel Zeit, aufgrund ihres direkten Zugriffs zu Bank, Rentenversicherung und Finanzamt könnte sie das sofort beweisen oder ausschliessen. Was sie nicht beweisen kann, ist Schwarzarbeit. Aber wie naiv muss man sein, um jemand zu fragen, ob er dich schwarz beschäftigt hat?
Erfreulich ist, dass die Staatsanwaltschaft ganz eindeutig entgegen aller anderen Verlautbarungen keineswegs überlastet ist, sondern über nahezu unbegrenzte Ressourcen selbst für sinnlose Ermittlungen in kleinsten (vermuteten) Delikten hat.
Da dir das Schreiben vorliegt, hast du wohl einen guten Draht zum Adressaten. Lass ihn eine schöne Antwort schreiben, damit die Akte dicker wird.
Sehr geehrte Frau [Staatsanwältin],
ihre Erkenntnisse über eine Beschäftigung von Herrn Unterhaltspreller in unserem Hause sind postfaktisch: Herr Unterhaltspreller war niemals bei uns beschäftigt. Somit sehen wir uns auch ausserstande, die geforderten Zeiträume aufgrund Ihrer Fiktion anzugeben oder gar Gehaltsnachweise vorzulegen. Sollten Sie auf Gehaltsnachweisen für fiktive Beschäftigte bestehen, müssten Sie gegen sich selbst ermitteln.
gez. Nicht-Arbeitgeber
Und diese Tatsache ist leider, dass selbst nachgewiesene Erwerbsunfähigkeit nicht automatisch von Unterhalt freispricht. In dem Schreiben der Staatsanwältin geht es aber erst einmal nicht darum, sondern sie klappert vermutete oder echte Ex-Arbeitgeber ab, um Lohnzahlungen zu finden. Offenbar hat sie viel Zeit, aufgrund ihres direkten Zugriffs zu Bank, Rentenversicherung und Finanzamt könnte sie das sofort beweisen oder ausschliessen. Was sie nicht beweisen kann, ist Schwarzarbeit. Aber wie naiv muss man sein, um jemand zu fragen, ob er dich schwarz beschäftigt hat?
Erfreulich ist, dass die Staatsanwaltschaft ganz eindeutig entgegen aller anderen Verlautbarungen keineswegs überlastet ist, sondern über nahezu unbegrenzte Ressourcen selbst für sinnlose Ermittlungen in kleinsten (vermuteten) Delikten hat.
Da dir das Schreiben vorliegt, hast du wohl einen guten Draht zum Adressaten. Lass ihn eine schöne Antwort schreiben, damit die Akte dicker wird.
Sehr geehrte Frau [Staatsanwältin],
ihre Erkenntnisse über eine Beschäftigung von Herrn Unterhaltspreller in unserem Hause sind postfaktisch: Herr Unterhaltspreller war niemals bei uns beschäftigt. Somit sehen wir uns auch ausserstande, die geforderten Zeiträume aufgrund Ihrer Fiktion anzugeben oder gar Gehaltsnachweise vorzulegen. Sollten Sie auf Gehaltsnachweisen für fiktive Beschäftigte bestehen, müssten Sie gegen sich selbst ermitteln.
gez. Nicht-Arbeitgeber