27-01-2017, 11:51
(04-01-2017, 21:42)Bruno schrieb: Die selbst eingezahlten Beiträge in die staatliche D Rente kann man sich auszahlen lassen wenn man D dauerhaft verläßt.
(Dadurch verliert man die durch den AG gezahlten Beiträge und ein Anrecht auf eine D Rente. Details hierzu gibt es auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung. Für den Fall das irgend wer sowieso nur H4 bekommt spielt das wohl möglich keine Rolle. Mit dem ausgezahlten Geld kann der UH Flüchtling wohl möglich eine Weile sich in einem warmen Land die Sonne auf den Bauch scheinen lassen...
... geht nur, wenn man die Mindestbeitragsdauer (5 Jahre) noch nicht erreicht hat, und das Zielland kein Anerkennungsabkommen mit Deutschland hat. Die meisten hier duerften mindestens 5 Jahre Beitraege gezahlt haben.
... ist ausserdem kein gute Geschaeft, da die Arbeitgeberanteile verloren gehen.