18-05-2017, 15:59
Anwalt:
meine Antwort:
seine Antwort:
Zitat:Sehr geehrter Herr BTE,
in vorstehender Angelegenheit übersende ich Ihnen anbei mein Schreiben an das Amtsgericht Wurzeldorf zur Kenntnisnahme.
Des Weiteren darf ich Sie höflichst bitten mir mitzuteilen, ob es richtig ist, dass Sie seit dem xx.xx.2016 keinen Kindesunterhalt mehr bezahlt haben. Anderweitig würde ich die Zahlungsnachweise benötigen.
...
Mit freundlichen Grüßen
meine Antwort:
Zitat:Hallo Herr Anwalt,
ich habe seit der letzten Verhandlung keinen Unterhalt mehr bezahlt. Es
hat ja geheissen, dass mit der letzten Gerichtsverhandlung alles rum
sei. Die Strafzahlung noch und dann is gut.
mfg
BTE
seine Antwort:
Zitat:Sehr geehrter Herr BTE,
in vorstehender Angelegenheit handelt es sich nicht um eine Strafzahlung mit deren Erledigung die Sache abgeschlossen ist. Die Auflage im Strafverfahren war, dass Sie Ihrer Unterhaltsverpflichtung aus dem Familienrecht fortlaufend nachkommen. Soweit möglich, würde ich Ihnen raten den Betrag nachzubezahlen bzw. ab sofort laufend die Zahlung aufzunehmen, anderweitig würde ein Abänderungsverfahren auch überhaupt keinen Sinn machen, wenn sowieso nicht bezahlt wird. Es hat von Seiten des Gerichts lediglich geheißen, dass das Strafverfahren erledigt ist, soweit die Zahlungen, wie in dem strafrechtlichen Verfahren festgelegt, getätigt wurden. Dies hat jedoch keinen Einfluss darauf, dass nach wie vor die weiteren Zahlungen fortlaufend sodann anschließend zu bezahlen sind.
Mit freundlichen Grüßen