24-07-2017, 10:52
Hier ist des Rechnungs-Rätsels Lösung:
Zitat:... Im oben genannten Verfahren erging am 17.04.2015 ein Anerkenntnisbeschluss. In diesem Beschluss wurde entschieden, dass Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen haben. AUs diesem Grund sind von Ihnen auch die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite zu tragen. Die Gegenseite könnte grundsätzlich ihre Kosten gegen Sie festsetzen lassen. Hierauf hat Ihre bewilligte Verfahrenskostenhilfe keinen EInfluss gem §123ZPO. Die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite wurde durch die Staatskasse ausbezahlt. Mit der Auszahlung ist der ANspruch auf die Staatskasse übergegangen gem §59RVG und es erfolgte die Rechnungsstellung.
Für evtl. Ratenzahlungen oder ähnliches müssten SIe sich an die Landesjustizkasse Bamberg wenden. Es steht Ihnen grundsätzlich frei Rechtsmittel gegen den Kostenansatz einzulegen.
Sollten noch Fragen.....blablablubb