10-08-2017, 11:55
Die Berufsausbildung bedeutet nicht automatisch, dass von nun an jede Unterhaltspflicht entfällt. Auch die verweigerte Rückgabe des Titel bei Rückständen stimmt leider. Um den Unterhalt zivilrechtlich loszuwerden, muss
- das Kind ohne Ausbildung rumgammeln oder Volljährig und nchtprivilegiert sein - dann rutscht es in der Rangfolge nach hinten. Damit wäre laufender Unterhalt zu beenden.
- UND die Rückstände irgendwie beseitigt sein. Erfolgreiche Insolvenz, Verjährung, Verwirkung, Feststellung dieses Zustands.
Grundsätzlich bin ich der Ansicht, dass den Anforderungen des Unterhaltsrechts nicht entsprochen werden kann und darf. Ignoriere die Titel. Auch im Strafverfahren läuft alles ohne dich ab.
- das Kind ohne Ausbildung rumgammeln oder Volljährig und nchtprivilegiert sein - dann rutscht es in der Rangfolge nach hinten. Damit wäre laufender Unterhalt zu beenden.
- UND die Rückstände irgendwie beseitigt sein. Erfolgreiche Insolvenz, Verjährung, Verwirkung, Feststellung dieses Zustands.
Grundsätzlich bin ich der Ansicht, dass den Anforderungen des Unterhaltsrechts nicht entsprochen werden kann und darf. Ignoriere die Titel. Auch im Strafverfahren läuft alles ohne dich ab.