14-08-2017, 18:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-08-2017, 18:40 von Blumentopferde.)
Brieflein von der Landesjustizkasse Bamberg:
Es war eine RichterIN...
Zitat:Sehr geehrter Herr BTE,
Ihnen wird in jederzeit widerruflicher Weise Teilzahlung bewilligt in Höhe von monatlich 5,00 EUR beginnend am 22.8.2017.
Der Bezug von Sozialleistungen entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung.
Es wurde daher die hier für Sozialhilfempfänger allgemein übliche Kleinstrate bewilligt.
Bitte richten Sie bei Ihrem Geldinstitut einen entsprechenden Dauerauftrag ein.
Diese BEwilligung gilt als widerrufen und der Restbetrag wird sofort fällig, wenn die Zahlung länger als eine Woche rückständig ist.
Stundung wird nicht gewährt soweit Forderungen gegen den Freistaat Bayern bestehen, gegen die aufgerechnet werden kann (z.B. Ansprüche aus dem Lohnsteuerjahresausgleich).
Ihre Kostenschuld verringert sich dann um den aufgerechneten Betrag.
Wensentliche Änderungen Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse, z.B. neue Arbeitsaufnahme, Höhe des Arbeitseinkommens usw müssen Sie uns sofort mitteilen.
MFG
Arbeitsgebietsleiterin
(11-08-2017, 05:38)Arminius schrieb: Ja...aber ohne Berechnung dürfte eigentlich keine Richter mehr einen Eröffnungsbeschluss ausstellen.
Es war eine RichterIN...