15-08-2017, 11:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-08-2017, 11:11 von Blumentopferde.)
(15-08-2017, 10:31)p__ schrieb: Zwei: Zahlen oder nicht zahlen. Dann Pfändungsversuch, Vermögensauskunft.
Dann nicht zahlen - hinten anstellen
(15-08-2017, 10:51)Flo schrieb: Die 5 Euro sind für Gerichtsgebühren?
Ja, irgendwann mal hat ExE-RATTE mal ein Beschwerdebrieflein bezüglich ausbleibender "Spenden" geschrieben und vor Gericht rumgeheult "das sollten dir DEINE Kinder wert sein, mindestens!" und das Geld vom Staat bekommen - weil von mir nicht - und jetzt will Staat das von mir natürlich zurück - hinten anstellen