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Zahl, Opi, zahl!
#1
Via Genderama gefunden:

Nach 45 Jahren zur Kasse gebeten

Rentner soll erster Ehefrau Unterhalt zahlen – Stadt Oldenburg will klagen

Otto Cimbal-Marocke ist bereits seit einem halben Menschenleben von seiner ersten Frau getrennt. Jetzt soll er für sie zahlen.

Wardenburg/Oldenburg Das Schreiben der Stadt Oldenburg kommt auf blütenweißem Papier daher. Otto Cimbal-Marocke hält es vor die Kamera. Darin wird er vom Sozialamt der Stadt unmissverständlich aufgefordert, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offenzulegen. Ziel sei es, seine „Unterhaltsfähigkeit“ zu überprüfen. In der Mitte des Schreibens steht noch ein Name: der seiner ersten Ehefrau.

Das zweite Papier, das der Wardenburger der NWZ -Redaktion zeigt, ist schon reichlich vergilbt, doch es erklärt, warum Cimbal-Marocke so empört ist. „Im Namen des Volkes“ und „Urteil“ steht in großen Lettern auf der Urkunde. Es handelt sich um Scheidungspapiere, ausgestellt hat sie das Landgericht Oldenburg – und zwar schon am 7. März 1968. Seitdem sind 45 Jahre vergangen, der Wardenburger hat vor 42 Jahren ein zweites Mal geheiratet. Der schon lange pensionierte Polizeibeamte lebt mit dieser Frau bis zum heutigen Tag in Wardenburg. ...


Kurz zusammengefasst: 'Opi' wurde vor 45 Jahren geschieden (nach altem Scheidungsrecht) und: "1968 hatte das Gericht beide Parteien zu gleichen Teilen für das Scheitern der Ehe verantwortlich gemacht"

Die Ex-Omi forderte nie etwas - wurde Hartz-IV-Empfängerin und ist nun anscheinend pflegebedürftig (geht aus dem Artikel allerdings nicht eindeutig hervor).

Den Mann holt nun die Vergangenheit ein und unsere Sozialmaschinerie ist voll am rotieren: "Im Gegensatz zum späteren Unterhaltsrecht setze das 1968 noch geltende Ehegesetz nicht voraus, dass bereits zum Zeitpunkt der Scheidung ein Unterhaltsanspruch bestanden haben muss, so das Sozialamt."

Dieser Rentner ist nun 82 und darf mit dem anfangen, was viele hier noch lange nicht hinter sich haben.

Quelle: NWZ-Online

So hat man sich seinen Lebensabend vorzustellen:
41% vom Netto und Auskunftsbegehren von Ämtern

"Vertrauensschutz" heißt das wohl ...
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#2
Der fährt besser, wenn er zeit schindet und alle Fristen und Verfahrenswege voll ausreizt. Bis dahin ist er dann gestorben und dann kann sich der staatliche Pleitegeier an den resten vergreifen oder beim Sarg eine Austauschpfändung vornehmen...
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#3
(04-04-2013, 13:03)MitGlied schrieb: Der fährt besser, wenn er zeit schindet und alle Fristen und Verfahrenswege voll ausreizt.

Nur daß ihn das auch wahrscheinlich einen Haufen Geld und Nerven kosten wird.

Hier wird die Perversion des Sozial- und Familienrechts der BRD mit unmißverständlicher Deutlichkeit gezeigt.

Nebenbei: Man stelle sich den Aufschrei der Feministen vor, wenn das Geschlechtsverhältnis umgekehrt wäre ... Angry

Simon II
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#4
Mehr Show wie tatsächlicher Inhalt. Die meisten Reformen danach erfassen auch Altfälle, den Bruch der Unterhaltskette gibts auch für 1968 geschiedene Ehen - nach so langer Zeit darf man darauf bauen, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden.

Ich denke eher, da hat das Sozialamt den üblichen Formbrief rausgeschickt, ohne auf die Daten zu sehen. Den kriegt man auch heute, wenn man z.B. zehn Jahre ohne Unterhalt geschieden ist, längst keine Ansprüche mehr bestehen aber die Ex plötzlich Sozialleistungen will.
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#5
Möglicherweise kommt sogar raus, dass seine Rente so gering ist, dass der Selbstbehalt unterschritten wird.
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#6
(04-04-2013, 13:12)MitGlied schrieb: Möglicherweise kommt sogar raus, dass seine Rente so gering ist, dass der Selbstbehalt unterschritten wird.

Mag sein, aber das Amt versucht erstmal, durch Einschüchterung und Falschinformation das Geld einzutreiben.

Simon II
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#7
Das was es so besonders absurd macht aber für die Ämter so lohnend ist ist, dass die Auskunftspflicht ja schon besteht, wenn einn Unterhaltsanspruch bestehen KÖNNTE.
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#8
Klar, ist für die Ämter ja einfacher zuerst mal Auskunft einholen zu können. Wenn dann festgestellt wird, dass der Deliquent 'ne arme Sau ist und dort nichts zu holen ist, dann kann sich das Amt weitere Schritte sparen, selbst wenn ein Anspruch bestehen könnte. Hat sich der Gesetzgeber gut ausgedacht: Gläserner Bürger, intransparenter Staat.
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#9
Darüber bin ich ja gestolpert:

(04-04-2013, 13:10)p schrieb: .. aber die Ex plötzlich Sozialleistungen will.

Sie hatte allerdings nie etwas gefordert nach der Scheidung. Und (aus welchen Gründen auch immer), kam auch das Sozialamt, welche die gleichnamige -Hilfe für sie zahlte, nicht auf 'Opi' zu.

Nach meiner Einschätzung liegt dessen Uralt-Ex nun im Pflege- oder Altenheim und man sucht händeringend nach jemanden, der das bezahlt.

Mich empört (kreisch, ähm, #aufschrei), das man nun einem alten Mann, den Ruhestand versaut, nur weil irgendein Möchtergernparagraphenreiter wie dieser Dr. Andreas van Hooven vom Sozialamt meint, den Menschen nachträglich und nach einem halben Jahrhundert, den Lebensabend zu vergällen, weil es ja bestimmt irgendwo noch Kohle zu holen gibt.

Das ist unmenschlich!
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#10
Deswegen sind es automatisch generierte Formbriefe, die postwurfsendungsartig rausgehen, sobald jemand Sozialleistungen beantragt. Die früheren Ehepartner müssen dafür angegeben werden und landen sogleich in der Datenbank.

Der Mann hat eines richtig gemacht: Es ging zur Presse. Öffentlichkeit herstellen ist immer gut. Mit jedem solchen Fall wächst das Bewusstsein für die Realität des Familienrechts und seiner Anwendung bei den Menschen.

Ich denke mal, seine Ex liegt in einem Pflegeheim. Eigene Rente hat sie offenbar keine erworben. Die Dame hat es wohl vorgezogen, nicht zu arbeiten und immer andere für sich zahlen zu lassen. Es gab also spätere Männer. Wenn die tot sind, die Witwenrente niedrig und Madame kinderlos blieb, bleiben hohe Pflegekosten unbezahlt.
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#11
Dem widerspreche ich definitiv nicht:

(04-04-2013, 13:30)p schrieb: Deswegen sind es automatisch generierte Formbriefe, die postwurfsendungsartig rausgehen, sobald jemand Sozialleistungen beantragt.

Nur, mittlerweile ist das Thema personalisiert, d.h. da spuckt nicht irgendein Computer/Software/Printer irgendein "diese Mitteilung ist auch ohne Unterschrift gültig" heraus, sondern gewisse Leute in den Ämtern sind mittlerweile persönlich involviert und die Sache vom 'Opi' ist längst eine; wie heißt es doch so schön: Einzelfallbetrachtung.

Da Bochum nun also klagen will, ist von einer Formbriefmaschinerie nicht unbedingt auszugehen.

Volle Zustimmung übrigens zu den anderen Inhalten deines Kommentars!
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#12
Die Klagedrohung ist vielleicht nur Taktik.

- sie sind zu feige, ihren Faulheits-Formbriefautomatismus und ihre Fehler zuzugeben. Man muss also mit Klage drohen, um so zu tun als wäre da doch noch irgendwas rechtens an dem, was sie machen. Das stärkt die eigene Position immer nach aussen hin.
- Wenn man erst mit Klage droht und dann grosszügigerweise das zurückzieht, kommt die Behörde bei Presse und Exmann besser weg wie wenn sie gar nichts mehr machen. "Wir hätte ja klagen können, aber wir wollten Herrn CM unsere menschliche Seite zeigen und haben ihn begnadigt".
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#13
(berechtigt) Zynisch formuliert, p
- und leider nur allzu oft wahr!

Danke für deinen Blickwinkel.
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#14
Dass das alles Taktik ist, darf mMn durchaus vermutet werden. Das die Behörde nicht zurückrudert, liegt wohl am Typus Gegenseite. Opi hat halt keine Lobby.
Erinnern wir uns doch mal kurz an die letzten 2 Male, wo je einer ALG II BezieherIN eine Jobvermittlung ins Rotlichtgewerbe "nahegelegt" wurde. Selbstverständlich war dies ein bedauerlicher Einzelfall-fehler der Behörd - selbstverständlich ist es nicht zumutbar "diese" Sozialversicherungs-pflichtige Tätigkeit auszuüben.

Mich würde interessieren, ob denn in diesem Fall auch Töchterchen eine solche Aufforderung erhalten hat Wink
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#15
Lach... in diesem Fall geht es um die liebe Ex. Und die ist bestimmt in so einem fortschrittlichen Alter, dass das Arbeitsumfeld Rotlichtgewerbe ausscheidet.
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#16
mitlach... im Artikel äußerte Opi, dass er bis zur Volljährigkeit KU geleistet hat. Omi hat also mindestens einmal geworfen. Ist diese Pflegebedürftig, werden auch die Kinder gebeten, die Hosen runter zu lassen - das meinte ich mit "ob Töchterchen denn wohl auch eine solche Aufforderung bekommen hat". Smile

Dass für Omi eine Tätigkeit im Rotlichtgewerbe ausscheidet, finde ich beruhigend Smile
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#17
Wenn Töchterchen nicht gerade selbst als Kundin beim örtlichen Jobcenter anhängig ist, wird sie sicherlich eine entsprechende Auskunftsforderung erhalten haben. Aber beim Unterhalt für Eltern gibt es ja keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, also keine Verpflichtung für das Rotlichgewerbe.

Na immerhin könnte Omi noch mit strengem Blick als Türsteherin arbeiten Big Grin
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#18
(04-04-2013, 13:45)StrengGeheimerInformant schrieb: Nur, mittlerweile ist das Thema personalisiert, d.h. da spuckt nicht irgendein Computer/Software/Printer irgendein "diese Mitteilung ist auch ohne Unterschrift gültig" heraus, sondern gewisse Leute in den Ämtern sind mittlerweile persönlich involviert und die Sache vom 'Opi' ist längst eine; wie heißt es doch so schön: Einzelfallbetrachtung.
Das erinnert mich an einen Freund.
Der bekam seit Jahren Drohungen von einem Obergerichtsvollzieher. Er hat ihm mehrmals geantwortet, und den Namen des Richters verlangt, der das angeordnet hätte. "Das Gericht hat entschieden" reicht meinem Freund nicht. Irgendwann kamen dann Namen, immer wieder andere, und unterschrieben war es von sonstwem mit i.A., das lezte mal vom amtlichen Urkunden-Beglaubiger. Irgendwann kam mal eine Vorladung wegen Beleidigung. Jetzt gibt es angeblich drei Urteile gegen meinen Freund. Der Gerichtsvollzieher hat die Brocken geschmissen, und seine Nachfolgerin hat mal wieder keine Ahnung von irgendwas.
Pünktlich zu Feiertagen gibt es Drohungen mit "Wir können Sie jederzeit, auch bei Nacht, überraschend (sic) verhaften." Die neue Gerichtsvollzieherin hat mit der Mutter meines Freundes telefoniert. Der Freund ist über 30 Jahre alt. Sie erzählte etwas von "Diese Blamage, wenn er mit Polizei abgeführt wird." Die Mutter sagte nur "Wenn Sie sich das leisten können, ihn sechs Wochen lang einzusperren?" Gerichtsvollzieherin "Sechs Wochen? Sechs Monate!" Mutter: "Das wird ja noch teurer."
Der Unfug zieht sich jetzt seit zwei Jahren hin. Und nichts passiert. Würde ähnliches in China oder in Russland passieren, stände es in der Bildzeitung.

Das Beste, was man mit diesen Wichtigtuern machen kann, ist, ihnen zu zeigen, dass man sie nicht ernst nimmt.
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#19
Was für ein Schmierentheater vom Sozialamt. Hier wird ganz klar versucht, eine Forderung aus formaljuristisch übergegangenem Recht an den Sozialhilfeträger durchzusetzen.

Deshalb ist der Herr Dr. ja jetzt auch beim Sozialamt, weil er nach der Uni nichts mehr gelernt hat...

Ich würd' da nichtmals mehr eine Verteidigungslinie aufbauen. Einfach kurzes Schreiben an den Kasper:

S.g. Herr van Hooven,

verklag' mich doch, machen wir hält einen Präzedenzfall draus.

Im Übrigen behalte ich mir vor, im Rahmen eines gerichtlichen Prozesses eventuelle Forderungen ganz oder in Teilen anzuerkennen - damit du dich in der Buchhaltung deiner Bumsbude selbst für dein Bananeninkasso rechtfertigen darfst.

Mit vorzüglicher Hochachtung
Opi

Die werden auf dem Sozialamtsinkasso echt immer dreister. Das Problem ist, dass das sogar nicht selten funktioniert: "Oh, ein Behördenschreiben! Dann muss ich mich der Obrigkeit und dem System jetzt wohl beugen..."

Alles heiße Luft!
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#20
(07-04-2013, 15:00)Scubainstructor schrieb: S.g. Herr van Hooven,

verklag' mich doch, machen wir hält einen Präzedenzfall draus.

Im Übrigen behalte ich mir vor, im Rahmen eines gerichtlichen Prozesses eventuelle Forderungen ganz oder in Teilen anzuerkennen - damit du dich in der Buchhaltung deiner Bumsbude selbst für dein Bananeninkasso rechtfertigen darfst.

Mit vorzüglicher Hochachtung
Opi
Warum duzt du den? Behalte den gebührenden Abstand!
Wenn schon, dann fang mit "Sehr verachteter" an und hör mit "verachtungsvoll" auf.
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