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Entzug des Sorgerechts
#1
Hallo,

derzeit ist ein Verfahren anhängig in dem mir das Sorgerecht für mein uneheliches Kind entzogen werden soll. Es besteht gemeinsames Sorgericht laut Erklärung beim Jugendamt aus 2009.

Die hier ansässigen Feministen haben bisher ganze Arbeit geleistet. Der für mich negative Ausgang des Verfahrens ist inzwischen absehbar, alles andere wäre eine Überraschung.

Ich gehe davon aus, dass die Feministenrichterin in der Urteilsbegründung ordentlich auf den Putz hauen wird, um ein Widerspruchsverfahren möglichst schwierig zu machen. Spätere Versuche meinerseits, das SR erneut zu beantragen, würden vermutlich immer wieder mit Verweis auf diese Urteilsbegründung abgewiesen werden.

Meine Idee ist nun, auf mein Sorgerecht sofort zu verzichten (ggf. beim JA), um einem Urteil des Gerichts zuvorzukommen.

Ist so etwas möglich, und würde dies zu einer sofortigen Einstellung des Verfahrens führen?


In ca 1 Jahr würde ich dann nach neuem Recht das gemeinsame SR neu beantragen. Dann wäre auch ein anderes Gericht zuständig.

Was haltet ihr von dieser Idee, und ist dies überhaupt möglich?
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#2
Soviel ich weiß, kann man das Sorgerecht nicht selbst abgeben. Aber selbst wenn, meinst Du, dass Du dann in einem Jahr bessere Karten hast? Ich vermute, das würde Dir dann negativ ausgelegt werden. "Sie haben doch damals das SR gar nicht gewollt, warum jetzt der Sinneswandel?"

Mit welcher Begründung wird denn jetzt gegen dein Sorgerecht argumentiert?
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#3
(16-04-2013, 08:25)xtrasmart schrieb: [b]Meine Idee ist nun, auf mein Sorgerecht sofort zu verzichten (ggf. beim JA), um einem Urteil des Gerichts zuvorzukommen.

Wozu sollte das gut sein?

Wenn du ohnehin ein totes Pferd reitest, dann lass das Familiengericht entscheiden. Ein Urteil ist juristisch angreifbar, ein freiwilliger Verzicht nicht.
Gegen eine Gerichtsentscheidung vorzugehen, wenn sich die Paragraphen geändert haben oder ein anderes Gericht zuständig ist, ist allemal leichter als später, im Nachhinein, einen freiwilligen Verzicht rückgängig machen zu wollen.
Jeder Richter würde das als "Störfeuer" eines wankelmütigen Kindsvaters werten, der Sorgerecht nur dann haben will, wenn es ihm in den Kram passt - und dann wird der Richter im Sinne des Kindeswohls entscheiden, dass weiterhin die stabilere Mutter das alleinige Sorgerecht behalten soll......

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#4
Sorgerecht abgeben geht nur über den Richter.
Warum soll es dir entzogen werden? Was wirft man dir vor?
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#5
Moin xtra.

Ich würde an Deiner Stelle alles daran setzen, Urteil/Beschluß bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes zu verhindern, da der Gesetzgeber die Eingriffsschwellen höher gelegt hat. Man rechnet im Mai mit Inkrafttreten.

Bist Du anwaltlich vertreten, zumindest beraten?
.
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#6
Auf keinen Fall freiwillg drauf verzichten, dass wird Dir hinterher negativ ausgelegt werden.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#7
Ein Verzicht auf das SR käme für mich nur in Frage, wenn ich damit noch größeren Schaden vom Kind fernhalten könnte. Immer mit Blick aufs Kind.

Viel wichter ist mE guter Umgang - und eigene Nerven, Zeit und Geld.
.
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#8
(16-04-2013, 08:48)mischka schrieb: meinst Du, dass Du dann in einem Jahr bessere Karten hast? Ich vermute, das würde Dir dann negativ ausgelegt werden.

ohne den Stempel "geprüft, und als Sorgeberechtigter ungeeignet" wäre es vielleicht einfacher später das SR zurückzubekommen. Ganz sicher!!! wäre es nach "Abgabe" nicht schwieriger als mit einem derart verleumderischen Urteil.


(16-04-2013, 09:10)p schrieb: Warum soll es dir entzogen werden? Was wirft man dir vor?

echte Gründe für SR-Entzug und so vorgetragen von der Anwältin der KiMu: "es gab mehrfach Streit mit der KiMu".

Das allein wäre natürlich ein bisschen dünn für ein SR-Entzug. Also wird auf Psycho, Gefahr für Leib und Leben des Kindes usw. abgestellt. Fakten in diese Richtung, zumindest im Ansatz? : KEINE!
Treibende Kräfte dieser Hetze sind JA, Verfpfl. und Richterin. Alle Befangenheitsanträge incl Beschwerden gegen diese Mafia sind nunmehr endgültig abgelehnt. Also freie Schussbahn von nun an. KiMu (in Ermangelung eigener Urteilsfähigkeit) und deren Anwaltin (in strategisch günstiger Position) sind hingegen völlig zurückhaltend.

Bemerkenswert ist noch, das ich seit ca 1 Jahr wöchentlichen Umgang mit Übernachtung habe. Die Umgangsvereinbarung wurde niemals verletzt. Selbst eine Umgangserweiterung in direkter Vereinbarung mit der KiMu, wäre vermutlich sehr leicht möglich.

Allein das zeigt die Farce, die hier betrieben wird. Aber selbst wenn es später kein SR mehr gibt, wie erspare ich mir das Stigma, das mir die Feministen nur allzugern verpassen würden?

Anwaltlich werde ich natürlich vertreten. Meiner kritischen Einschätzung nach ohne gravierende Fehler. Mit einer freiwilligen Abgabe des SR habe ich ihn noch nicht befragt, da dieser wohl sein Interesse eher im Weiterprozessieren sieht.
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#9
(16-04-2013, 10:48)xtrasmart schrieb: ohne den Stempel "geprüft, und als Sorgeberechtigter ungeeignet" wäre es vielleicht einfacher später das SR zurückzubekommen. Ganz sicher!!!
Wieso fragst Du dann überhaupt?
Wenn es wirklich keine schwerwiegenden Gründe gibt, dann wird spätestens das OLG das AG-Urteil einkassieren. So einfach ist das eben nicht, jemandem das Sorgerecht zu entziehen.
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#10
Wieso will denn die Mutter das alleinige Sorgerecht? Stehen wichtige Entscheidungen an, die sie allein treffen will? Oder geht es wie so oft nur um Macht und gewinnen?

Ohne jetzt die Stichhaltigkeit oder Konkretheit der gegnerischen Anträge genau zu kennen, erscheinen mir die Aussagen nicht so, dass dabei ein Sorgerechtsentzug herauskommen muss. Ich würde mal auch das OLG nicht ausser acht lassen. Wenn du so weit gehen willst.
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#11
(16-04-2013, 11:36)blue schrieb: (...)So einfach ist das eben nicht, jemandem das Sorgerecht zu entziehen.
Oh doch, mein Lieber, so einfach war der Entzug bislang!

Nicht ohne Grund hat sich der Gesetzgeber in seiner Gesetzesbegründung zur Reform ausführlich mit den Schwierigkeiten um Kooperation und Kommunkation der Eltern befaßt und die Eingriffsschwellen mE deutlich (wenn mE auch nicht deutlich genug) erhöht.

Aufs OLG würde ich nicht viel Hoffnung setzen.
.
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#12
(16-04-2013, 11:36)blue schrieb: Wieso fragst Du dann überhaupt?

vom mir schlechte Interpunktion, ich meinte: Ganz sicher wäre es nach Abgabe des SR nicht schwieriger dies zurück zu erlangen, als mit einem derart verleumderischen Urteil, in weiteren Instanzen das Urteil zu kippen.

(16-04-2013, 11:36)blue schrieb: Wenn es wirklich keine schwerwiegenden Gründe gibt, dann wird spätestens das OLG das AG-Urteil einkassieren. So einfach ist das eben nicht, jemandem das Sorgerecht zu entziehen.

Dein Glaube an eine funktionierende Rechtssprechung in Ehren, diesen hatte ich nach einer Vielzahl früherer Erfahrungen im Zivilrecht auch. Was ich hingegen im Fam.Gericht gerade erlebe, zeigt mir, dass sich dort ganz andere Abgründe auftun. So leicht wie dort in Herrschaftsmanier Rechte zugewiesen und andererseits entzogen werden, hätte ich nicht für möglich gehalten.
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#13
(16-04-2013, 11:38)p schrieb: Wieso will denn die Mutter das alleinige Sorgerecht? Stehen wichtige Entscheidungen an, die sie allein treffen will?

Das wüsste ich auch gerne mal. Anstehende Entscheidungen, die dies erklären würden, stehen nicht an, bzw sind mir nicht bekannt. Ich vermute, als es um die erste Umgangsvereinbarung ging, ihre Anwältin hierzu geraten hat. So nach dem Motto "das alleinige SR erledigen wir bei der Gelegenheit dann mal gleich mit".

Das OLG hat es sich bislang sehr einfach mit meinen Beschwerden, und Befangenheitsanträgen gemacht. Teilweise wurden innerhalb von zwei Wochen Beschwerden abgelehnt. Mir scheint, weitere Instanzen werden diese Treibjagt nur weiter in die Länge ziehen. Sehr viel Hoffnung habe ich, wie auch @Skipper, dort nicht.
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#14
(16-04-2013, 08:25)xtrasmart schrieb: In ca 1 Jahr würde ich dann nach neuem Recht das gemeinsame SR neu beantragen. Dann wäre auch ein anderes Gericht zuständig.

Was haltet ihr von dieser Idee, und ist dies überhaupt möglich?
Das geht nicht. Neues Gericht irrelevant. Wenn man mal das Sorgerecht hatte, gilt dann die höhere Hürde des §1696 BGB.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#15
(16-04-2013, 09:28)Skipper schrieb: ... alles daran setzen, Urteil/Beschluß bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes zu verhindern, da der Gesetzgeber die Eingriffsschwellen höher gelegt hat.

Weisst du ab welchem Datum genau das Gesetzt in Kraft sein wird. Was genau würde für die Gegenseite incl. Richterin schwieriger.

Auch ich habe den Eindruck, dass derzeit aussergewöhnlich zügig agiert wird. Macht da einer Druck, die Sache rasch abzuschliessen? Vielleicht ein Indiz für eine günstigere Position, bei neuer Rechtslage?
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#16
Ja, ist doch klar.
Das neue Gesetz (mit Begründungen!) macht der Gegenseite den Eingriff ins Elternrecht schwerer. Bislang war die (leichtfertige) Anwendung des § 1671 BGB, um den geht es bei Dir vermutlich, ein Kinderspiel - im wahrsten Sinne.

Ich bin gespannt wie eine Flitzebogen, wie die Justiz das neue Gesetz umsetzen wird...Smile

Keine Ahnung, wann genau das Gesetz inkraft tritt.
Hier gibt es einige Beobachter der Szenerie, sitzen einige mit Anträgen in den Startlöchern, vielleicht wissen die mehr.
.
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#17
(16-04-2013, 14:05)Skipper schrieb: Bislang war die (leichtfertige) Anwendung des § 1671 BGB, um den geht es bei Dir vermutlich, ein Kinderspiel - im wahrsten Sinne.
Wird der denn jetzt auch geändert?
Oder meinst du, dass nur die Anwendungsstandards anders gesetzt werden?

Xtrasmart, welches OLG ist denn für dich zuständig?
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#18
(16-04-2013, 14:16)beppo schrieb: Xtrasmart, welches OLG ist denn für dich zuständig?
Frankfurt/Main
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#19
Ok, schon mal nicht Hamm oder München.

Frankfurt ist, zumindest mir, nicht als besonders übel bekannt.
Nur normal übel.
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#20
Welches Jugendamt genau? Kannst du das per PN mal Wissen lassen?

Ich tippe auf diese Bastarde:

Jugendamt Frankfurt am Main in der BILD

Ich würde per Anwalt scharf gegen das JA schiessen. Was sagt denn dein dich vertretender Rechtsanwalt dazu?
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#21
Niemals freiwillig auf das Sorgerecht verzichten.
Ein Entzug ist nicht so einfach wie @Skipper sagt und sollte die Familienrichterin so entscheiden, dann auf alle Fälle in Berufung gehen.

My 2 Cents..

Clint
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#22
ich kenne nach schnellem Querlesen nicht die Vorwürfe, die einen SR-Entzug rechtfertigen könnten.
Streit über sorgerechtliche Angelegenheiten regelt das Gericht normalerweise über 1628 BGB.

Ist ein Gutachten erstellt oder in Auftrag gegeben?

Wenn keine Gefahr im Verzuge ist, kann man auch beantragen, das Verfahren bis zum Inkrafttreten der Neuregelung auszusetzen. Das macht natürlich nur Sinn, wenn gerade die neue Gesetzeslage die derzeitige Rechtsfindung beeinflussen würde, was ja beim Entzug des SR kaum anzunehmen ist.

Dennoch: das gemeinsame SR gilt künftig a priori als kindeswohlkonform.
Diese Prämisse zu entkräften, müssen -wie beim Zugang- hinreichende Gründe bestehen die unabhängig von der derzeitigen Rechtslage das Gericht nicht kontra legem zur künftigen Rechtslage entscheiden darf.
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#23
(16-04-2013, 16:34)Episches Präteritum schrieb: Ich würde per Anwalt scharf gegen das JA schiessen. Was sagt denn dein dich vertretender Rechtsanwalt dazu?

Irgenwann ist das Pulver verschossen, um so eher je mehr eine Richterin einen solchen Prozessverlauf mitbetreibt und das Ergebnis so haben will.

(16-04-2013, 16:34)Episches Präteritum schrieb: Was sagt denn dein dich vertretender Rechtsanwalt dazu?
Er sagt die Kombination der Verfahrensbeteiligten sei in meinem Fall äusserst unglücklich. Bekennende aktive Feministinnen, die im Hintergrund als Netzwerk agieren. Über 3 der 4 Akteure wurde bereits mehrfach in Medien wegen ähnlich väterdiskriminierender Vorgehensweisen berichtet. Schlechter hätte ich es nicht treffen können.
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#24
Auf die Idee, drei der bekennenden Feministinnen als Befangen abzulehnen ist er noch nicht gekommen? Oder ist das seine Taktik?

Warum die KM überhaupt auf die Idee gekommen ist, erscheint mir ein wenig merkwürdig an der Stelle.
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#25
(16-04-2013, 12:19)xtrasmart schrieb: Dein Glaube an eine funktionierende Rechtssprechung in Ehren, ...
Nu übertreib aber mal nicht. Smile Selbst meine geliebte Ex hat lediglich versucht, mir übers Gericht einen Teil des Sorgerechts zu entziehen.

Grundsätzlich gilt, ein (teilweiser) Entzug kommt bei Gefährdung des Kindeswohls in Betracht. Deine bisher aufgeführten Sachen reichen nicht aus. Fertig!
Kennst Du http://www.vaeternotruf.de/sorgerechtsentzug.htm ?
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