17-04-2013, 10:13
(16-04-2013, 18:04)Episches Präteritum schrieb: Auf die Idee, drei der bekennenden Feministinnen als Befangen abzulehnen ist er noch nicht gekommen?Doch ist alles durch, und per Federstreich und dünner Begründung abgelehnt worden.
(16-04-2013, 18:43)blue schrieb: [quote='blue' pid='103799' dateline='1366130806']Auch das war so geschehen, im Nachhinein, war das möglicherweise ein taktischer Fehler. Vorgetragen wurden eine ganze Reihe von Vorkommnissen die die Erziehungfähigkeit der KiMu sehr in Frage stellten. Es genügte die einfache Aussage der KiMu-Anwältin "Das war alles nicht so". Damit war jeglicher Zweifel vom Tisch. Unmittelbar danach ging vor allem seitens der Richterin die Hetze in Richtung "Gefahr für Leib und Leben" los.
Eine gute Rechtsvertretung würde in Angriffsposition gehen und die Erziehungsfähigkeit der Mutter in Frage stellen wollen.
(16-04-2013, 18:43)blue schrieb: Entzug kommt bei Gefährdung des Kindeswohls in Betracht. Deine bisher aufgeführten Sachen reichen nicht aus. Fertig!Das stimmt leider nicht. Nach 1671 geht das auch ohne Gefährdung. Es reicht, wenn dies dem Kindeswohl am besten entspricht. D.h.: Richter können dank 1671 schlichtweg machen was sie wollen. Irgenwelches Gesabbel, Hörensagen, Befürchtungen aus den Aktennotizen des Gerichtsgesocks, reichen als Füllmaterial für die Urteilsbegründung völlig aus.
Als Essenz bleibt mir, dass meine Idee aus #1 wohl eher nicht funktionieren wird. Das ist ja auch schon mal etwas. Dennoch bin ich nunmehr völlig ratlos.