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Unterhalt ???????
#1
Erstmal ein liebes Hallo an alle die das lesen und vielleicht auch den einen oder anderen Rat geben können.Ich hoffe das mein Beitrag auch in der richtigen Rubrik gelandet ist - wenn nicht dann bitte ich darum diesen in die richtige zu verschieben.
Im Jahr 2000 wurde ich von meiner ,jetzt EX Frau, geschieden und hab damals,aus Unwissenheit, einen Unterhaltstitel für meine Tochter-jetzt 22 Jahre alt-unterschrieben mit einem angegebenen Verdienst von 1500 Euro.Bis auf einen Monat hab ich regelmäßig Unterhalt bezahlt.
Seit 2007 lebe ich nun in Österreich in einer neuen Beziehung mit zwei Kindern welche noch nicht im schulpflichtigen Alter sind.Vor einigen Tagen bekam ich Post vom Amtsgericht in der ich aufgefordert werde Unterhalt von fast 5000 Euro nach zu zahlen.Mein Verdienst hier beträgt jetzt aktuell 1087 Euro netto (vor der letzten Lohnerhöhung 2012 waren es 970 euro netto).Die gefordeten Unterhaltsnachzahlung beziehen sich auf das Jahr 2011 und 2012.
Ein Gespräch mit dem zuständigen Rechtsanwalt blieb fast ohne Ergebniss - ich hätte den Unterhaltstitel ändern lassen müssen, allerdings war mir das nicht bekannt.
Dazu kommt noch das ich über keinerlei Kontakt zu meiner ersten Tochter sowie zu meiner Ex Frau verfüge, da dieser unterbunden wurde.
Jetzt bin ich natürlich nicht in der Lage mal eben 5000 Euro nach zu zahlen oder in irgendeiner Form Unterhalt zu zahlen.Meine Lebensgefährtin befindet sich noch im Babyurlaub und hat somit ein Einkommen von etwa 400 Euro.
Nun bin ich etwas durch den Wind und weiß nicht wirklich weiter. Würde ich denn eine Unterstüzung für einen deutschen Anwalt bekommen obwohl ich gar nicht in Deutschland wohne ? Sollte ich mich auf eine Ratenzahlung einlassen obwohl mein Verdienst ja ganz anders angegeben ist ? Kann ich den Unterhaltstitel abändern lassen und geht das auch rückwirkend ?
Vielleicht kann ich ja von eueren Erfahrung etwas mitnehmen.
Danke schon mal
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#2
(17-04-2013, 11:56)hefti69 schrieb: Würde ich denn eine Unterstüzung für einen deutschen Anwalt bekommen obwohl ich gar nicht in Deutschland wohne ?
Wozu - der kann die Schulden auch nicht tilgen. Ansonsten kannst Du Verfahrenskostenhilfe beantragen - nur wird ein Prozess die Schulden auch nicht tilgen.

(17-04-2013, 11:56)hefti69 schrieb: Sollte ich mich auf eine Ratenzahlung einlassen obwohl mein Verdienst ja ganz anders angegeben ist ?
Das wäre ein mögliches Vorgehen. Wieso ist Dein Verdienst ganz anders angegeben? Du schreibst, dass Du 1087 € verdienst.
Das Existenzminimum in Österreich, kannst Du hier nachschlagen:
Österreich Portal - Existenzminimum in Österreich 2013 (die haben nicht viel Mitleid mit Schuldnern)
Das sind 837 Euro im Monat. Und bei Kindesunterhalt kann in ÖReich bis zu 25% unter das Existenzminimum gepfändet werden.

Bei dem Einkommen Deiner Frau von 400,-€ bin ich mir nicht sicher - evtl. wird das bzgl. gemeinsamer Haushaltsführung auf Dein Einkommen aufgeschlagen - vielleicht weiss hier im Forum einer Bescheid im Fall Österreich.

Rechne Deinen Lebensbedarf aus und zieh ihn vom Nettoeinkommen ab: 1087€ - (837€ * 0.75) = 459.25€
Der einfache und schmerzhafte Weg wäre, denen ein Angebot über diesen Betrag als Raten für die folgenden 11 Monate zu machen.

Oder Du probierst es zuerst mit einer fiktiven Summe: 1087€ -837€ = 250€
Vielleicht kennt das Dt.JA die Österreichischen Pfändungsgepflogenheiten nicht - dann also 250€ über 20 Monate fix und die Schulden sind getilgt.

Alles andere, wie Privatinsolvenz etc., lohnt sich bei 5k€ nicht. Die Kosten für Pfändungen im Ausland auch nicht.

(17-04-2013, 11:56)hefti69 schrieb: Kann ich den Unterhaltstitel abändern lassen und geht das auch rückwirkend ?
Ja - bis zu einem Jahr rückwirkend. Du musst aber die veränderten Verhältnisse darlegen.
https://t.me/GenderFukc
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#3
Danke erstmal für die Antwort und ich will auch glaich die Frage wegen dem angegebenen Verdienst beantworten -- in Deutschland habe ich um einiges mehr verdient wie hier in Öreich - deshalb ist auf dem Unterhaltstitel ein Verdienst von 1500 Euro angegeben.
Allerdings kommt da grad die nächste Frage auf - wie lange soll denn das Spiel mit dem Unterhalt eigentlich gehen ? Irgendwann muss doch mal gut sein damit
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#4
Deine Tochter ist laut deinen Angaben 22 Jahre alt - damit ist sie volljährig. Du musst jetzt erstmal überprüfen lassen, ob sie überhaupt noch unterhaltsberechtigt ist. Dazu brauchst du Angaben über ihr Einkommen.
Zum anderen musst du den Titel abändern lassen - selbst wenn deine Tochter auch in Zukunft noch UH von dir bekommen sollte, muss der Titel zumindest an die geänderten Einkommensverhältnisse (und Familienverhältnisse) angepasst werden.

Was noch nicht ganz klar ist - du schreibst erst, du hättest bis auf einen Monat regelmäßig Unterhalt bezahlt. Woher kommen dann die 5000 € UH-Schulden?
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#5
die Schulden von 5000 Euro sind der Tatsache geschuldet, das ich davon ausgegangen bin mit den Unterhaltszahlungen fertig zu sein - zu diesem Zeitpunkt war die Tochter schon etwas über 20 Jahre alt. Ich war der Meinung das Unterhaltszahlungen bis zum 18. Lebensjahr zu zahlen sind. Jetzt habe ich auch fast 2 Jahre nichts gehört bis ich dann vor ein paar Tagen eben diese Post bekam.
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#6
(17-04-2013, 13:28)hefti69 schrieb: die Schulden von 5000 Euro sind der Tatsache geschuldet, das ich davon ausgegangen bin mit den Unterhaltszahlungen fertig zu sein - ...
Jetzt habe ich auch fast 2 Jahre nichts gehört bis ich dann vor ein paar Tagen eben diese Post bekam.
Das ist ja mal wieder ein Klassiker - Töchterlein wird älter und fällt nach 4 Jahren ohne Unterhalt und 2 Jahren Kontaktabbruch ein, dass da noch einer ist, dem sie ein paar Euros aus der Nase ziehen kann.

Wie gesagt - die 5k€ bekommst Du nicht weg. Und bzgl. der Abänderung würde ich schnellsten die Hebel umlegen. Schreib ihr doch einfach Dein Angebot zurück und frage sie, wie Du sie erreichen kannst und was sie macht. Wenn nach 3 Wochen kein Ergebnis da ist, kannst Du nochmal persönlich recherchieren und dann direkt eine Klage auf Auskunft über ihr Einkommen und Ausbildung zwecks Anpassung des Unterhalts einreichen.
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#7
Vielleicht ziehen auch Verwirkungstatbestände. Zumindest für einen Teil der Schulden. Da muss man den Fall aber sehr genau auseinandernehmen.
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