20-04-2013, 10:04
(20-04-2013, 09:43)vonmirgibtsnix schrieb: Wie lange besteht denn so eine Aufenthaltsermittlung bis sie wieder gelöscht wird?
- Frist Suchvermerk BZR 3 Jahre (§ 29 II BZRG)
- Frist Suchvermerk AZR (Ausländerzentralregister) 2 Jahre
- Frist SIS 3 Jahre
... sofern die Einträge nicht von den Behörden vor Ablauf verlängert werden.