20-06-2013, 16:37
(23-04-2013, 20:40)Leutnant Dino schrieb:(23-04-2013, 20:31)vonmirgibtsnix schrieb: Lohnt es sich denn eine vaterschaftsklage einzureichen und dabei in thailand die spucke eines bekannten bei einem notar abzugeben? Oder entnimmt der botschafter die spucke?
Du unterschätzt die Beamten und die Deutsche Botschaft hat jeden Tag mit Abschaum und Pennern zu tun. Jede noch so dämliche Idee oder "genialer Trick" ist dort bekannt.
Ueberschaetzen sollten wir die faulen Beamten auch nicht: Bei der deutschen Botschaft in China haben sie doch selbst zugegeben, dass es nicht moeglich ist, dt. Staatsbuerger vor Ort ausfindig zu machen - und schon gar nicht anzuschreiben. Die offizielle Begruendung hat jemand hier im Forum gepostet. Das hat natuerlich nix mit Faulheit zu tun, neeeiin sondern es hat ganz andere Gruenden, wie z. B. die schwierige chinesische Sprache etc.
Das gleiche gilt fuer Laender mit kyrillischen Sprachen wie z. B. Ukraine, Russland. Da sind die Mittel ebenfalls begrenzt.
Aber auch von der BRD aus ist es in solchen Laender kaum was brauchbares zu holen: Man kann vom deutschen Buerokrat doch nicht verlangen, dass er Kontonesisch oder Ukrainisch lernt... da ist die Liebe zu den Muddis doch nicht gross genug.