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unterhalt geht immer vor???
#3
Der SGB II Experte bin ich hier nicht , aber :
Der Empfänger von Leistungen nach SGB II ist gleichzeitig auch gesetzl. krankenversichert, wenn Er/Sie das vorher auch war. Es sei denn, Sie kann in die Familienversicherung des bei ihr lebenden Partners aufgenommen werden, was ja zusätzlich nichts kostet.

Bei der Berechnung einer Bedarfsgemeinschaft wird das Einkommen beider gerechnet und dann geschaut, ob Hilfe zu Lebensbedarf noch gezahlt werden muss, wenn gewisse Grenze nicht überschritten ist. Das ist selten der Fall. Hierzu wird sich sicher aus dem Forum noch jemand nmit Zahlen äußern können.

Unterhaltszahlungen werden zumindest angerechnet, wenn diese tatsächlich auch erfolgen. Sie werden also durchaus in die Berechnjung mit einbezogen. Dazu gibt es im Forum schon Threads, am Besten mal bei @p nachfragen. Ich weiß gerade nicht wo.

Bezügl. ALG II gibt es im Internet ein hervorragendes Forum : elo-forum.de

Ansonsten bist Du hier Bestens aufgehoben ;-)
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Nachrichten in diesem Thema
unterhalt geht immer vor??? - von kleinHH - 21-04-2013, 14:32
RE: unterhalt geht immer vor??? - von Nappo - 21-04-2013, 16:09
RE: unterhalt geht immer vor??? - von kleinHH - 22-04-2013, 18:13
RE: unterhalt geht immer vor??? - von Jessy - 22-04-2013, 18:21

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