23-09-2016, 20:53
Sie ist ein freier Mensch und kann gehen, wohin es ihr beliebt. Wenn sie das Kind trotz gemeinsamem Sorgerecht ohne seine Zustimmung mitnimmt, ist das zunächst mal eine Sache des Familienrechts, nicht des Strafrechts. Bis zum Straftatbestand Kindesentzug oder sogar Kindesentführung ist da noch eine deutliche Lücke.