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Und wieder mal Unterhaltsfragen...
#1
Hallo zusammen
Ich lese hier schon länger mit und hab jetzt auch mal ein paar Fragen. Es geht um einen Bekannten, der seit über einem Jahr getrennt von seiner Frau ist. Er lebt und arbeitet ein paar hundert Kilometer von seinem vorherigen Wohnort entfernt im Ausland. Er ist Vater von einer 13-jährigen Tochter, die nichts mehr von ihm wissen will.
Seine Noch-Ehefrau wollte damals ziemlich viel Unterhalt und liess es auf ein Verfahren ankommen, das im Mai stattfand - von da ab bezahlte er dann den richterlich festgelegten Ehegattenunterhalt. Für die ersten paar Monate fordert sie jetzt aber den Unterhalt nach. Gleichzeitig verlangte sie die Auflösung des Gemeinschaftskontos, auf dem ein paar Tausend Miese sind, er soll das Konto ausgleichen. Sie hat nun erreicht, dass das Konto von der Bank auf Mai gekündigt wurde – dies, nachdem er nicht mal Kontoauszüge bekommen hat (gehen an seine alte Adresse – sprich: an sie) und man ihm von der Bank aus die ganze Zeit sagte, dass er da alleine nichts machen könne weil es ein Gemeinschaftskonto ist. Sie verlangt, dass er das Konto alleine ausgleicht, dafür will sie auf die Unterhaltsnachzahlung verzichten. Er möchte sich auf keinen Fall auf den Deal einlassen, weil seiner Meinung nach das Eine mit dem anderen nichts zu tun hat. Was meint ihr?
Sie lebt im Haus, das sie miteinander gebaut haben, das Grundstück läuft auf seinen Namen, Haus auf beide. Er bezahlt die ganzen Versicherungen für das Haus, die Steuern und die Finanzierung zur Hälfte. Sie möchte aus der Finanzierung entlassen werden. Nachdem sie anfangs die Tochter aufgehetzt hatte dass der Papa sie nicht ausziehen lässt obwohl sie gerne raus möchte ist jetzt plötzlich keine Rede mehr von Auszug. Er möchte nach der Scheidung das Haus verkaufen, da es finanziell für ihn nicht tragbar ist. Wie sieht das dann aus? Eine andere Option (über die er auch schon nachgedacht hat) wäre es natürlich, der Bank mitzuteilen dass er zahlungsunfähig ist, dann würde das Haus zwangsversteigert.
Er ist dran die Scheidung einzureichen, hat letzthin über Dritte erfahren, dass sie wohl vorhat, das Verfahren mindestens bis ins Jahr 2014 hinzuziehen. Kann sie das wirklich?
Das Problem ist, dass sie bei einem Anwalt arbeitet und dadurch wahrscheinlich ein paar Trümpfe in der Hand hat. Mein Bekannter ist handwerklich tätig und hat von Gesetzen nicht viel Ahnung. Sie hat die 13jährige Tochter jetzt auch schon so weit, dass sie keinen Kontakt mehr zu ihrem Vater haben möchte. Seine Anwältin: naja, gibt sich wohl alle Mühe...

Dank euch für Tipps, Ratschläge...
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#2
(26-04-2013, 15:15)Säntis schrieb: Sie möchte aus der Finanzierung entlassen werden.

Das entscheidet aber nicht ihr (Noch)-Mann, sondern die Bank.
Mit unterschrieben = mitgefangen. Die Bank kann sich aussuchen, bei wem sie sich das Geld holt. Auf diesen Komfort wird die Bank nicht so einfach verzichten wollen.

Wenn dein Bekannter zahlungsunfähig wird, wird sich die Bank an seine Frau wenden (gesamtschuldnerische Haftung).

(26-04-2013, 15:15)Säntis schrieb: das Grundstück läuft auf seinen Namen, Haus auf beide

Das ist vielleicht ein falscher gedanklicher Ansatz. Ich nehme
an, nur er steht im Grundbuch, aber sie steht mit in den Kreditverträgen für das Haus. Alles, was auf dem Grundstück
, das ihm lt. Grundbuch gehört, bebaut ist, gehört ihm. Ihr gehören nur die Schulden aus dem Hausbau. Im Verhältnis zur Bank natürlich auch alle Schulden, nicht nur die Hälfte.

Also jetzt flux die Hütte verkaufen, dann Scheidung mit Versorgungs- und Zugewinnausgleich, was an Masse nach Abzug von Schulden noch da ist, darum kann man sich dann noch balgen. Bei einer Zwangsversteigerung bleibt natürlich noch weniger Verteilungsmasse.

Naja, den Rest an Verbindlichkeiten (Immobilienfinanzierung, Kontomiese, etc. ) müssen dann wohl beide
Eheleute in einer privaten Insolvenz versenken.

Übrigens habe ich nur einen Telefonanruf gebraucht, dann hat mir meine Bank die Kontoauszüge in Kopie geschickt. Bis zur Kontoauflösung.

(26-04-2013, 15:15)Säntis schrieb: und man ihm von der Bank aus die ganze Zeit sagte, dass er da alleine nichts machen könne weil es ein Gemeinschaftskonto ist

Naja gut, das stimmt schon, aber die Frau hat wohl so lange genervt, das man die Geschäftsbeziehung gekündigt hat. Das geht auch ohne die Zustimmung beider Eheleute. Damit werden natürlich die paar tausend Euro gleich und sofort fällig.
Die Bank wird erst mal ihn deswegen anschreiben, weil er wahrscheinlich mehr verdient, als seine Frau als Bürokraft
für den Rechtsanwalt.

(26-04-2013, 15:15)Säntis schrieb: Seine Anwältin: naja, gibt sich wohl alle Mühe...

... auch 2014 noch Geld an ihm zu verdienen.

Schätze, das wird ein mexikanisches Unentschieden. Er wird
zahlungsunfähig, kann den rückständigen Unterhalt nicht aufbringen und sie wird ihre Bankschulden damit auch nicht los.

Das mit der Tochter ist traurig, aber man erkennt die Hintergründe aus deiner Beschreibung nicht.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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