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Offenlegung der Einkünfte per Notar nicht möglich?
#2
Das System will willfährige, zahlungsbereite, brave Zahlesel. Wer Zahlesel sein will, mag all seine Daten ungefragt in dreifacher Ausfertigung bei den Behörden vorlegen.
Auch wenn der Staat am längeren Hebel sitzt, bedeutet das noch nicht die Pflicht zum vorauseilendem Gehorsam und Verzicht auf (hinhaltenden) Widerstand.

1. Anwälte sind Teil des Systems.
1.a) Anwälte und Richter haben in denselben Unversitäten diesselben Staatsexamen abgelegt.
1.b) Anwälte werden täglich in Gerichten darauf konditioniert, was das System von ihnen verlangt.
1.c) Anwälte sind Teil der Helferinnenindustrie.

2. Anwälte vertreten auch Frauen.
2.a) Anwälte gehen davon aus, dass die Ansprüche auf Unterhalt im Prinzip berechtigt sind.
2.b) Es wäre ja noch schöner, wenn Männer plötzlich Mätzchen machen würden und Sand ins Systemgetriebe streuen würden.

3. Dem Anwalt kommt nicht in den Sinn, dass Ihnen das Interesse an der Oberhoheit Ihrer Daten die Notarsgebühr wert sein könnte.
3.a) Es kommt dem Anwalt auch nicht in den Sinn, dass der Staat (ggfs. aus Überlastung) nicht alle Belege einklagen kann oder will und er Sie unnötig zu "vorauseilendem Gehorsam" drängt. Vorauseilender Gehorsam sieht jedes Herrschaftssystem gerne, aber dafür muss man die trennungsfaq-Seiten nicht lesen.
3.b) Der Anwalt unterscheidet aus Bequemlichkeit nicht zwischen "Vorlage von Belegen", die man vorzeigt und wieder mitnimmt und der Abgabe von "Kopien von Belegen" die permant im unermässlichen Gedächtnis des Systems abgeheftet und unbeschränkt lange und überall verfügbar gemacht wird.
3.c) Sie kennen es noch aus der Kindheit: "Wenn Du brav bist, dann erhälst Du einen Lutscher!", hier können Sie für Wohlverhalten eine Notarsgebühr sparen.

Ist diese Antwort ausreichend? ;-)
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Offenlegung der Einkünfte per Notar nicht möglich? - von Gast1 - 03-02-2009, 06:03

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