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Abmahnung durch RA-Kammer
#26
einfach das ä manuell eintippen nachdem die Fehlermeldung kommt. Dann gehts
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#27
Klappts jetzt? Habe was geändert.
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#28
(30-04-2013, 09:41)p schrieb: Klappts jetzt? Habe was geändert.

Ja! Dank dir.
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#29
Rechte Maustaste auf den Link von @Ibykus und "Verknüpfung kopieren" auswählen.
Dann im neuen Browserfenster einfügen. Das sollte bei jedem Browser funktionieren.
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#30
Alle Links funktionieren bei mir (firefox 20.0.1).

@Ibykus
hattest Du denn im Januar - wie im Schreiben an Frau RA angekündigt - tatsächlich der Anwaltskammer einen Verstoß gegen § 43a Abs. 3 BRAO gemeldet ?

Ob man ohne RA-Zulassung unentgeltlich die Interessen eines Bürgers mit ausdrücklicher Nennung einer Mandantschaft vertreten darf, weißt Du sicher am besten Big Grin
Nach meiner laienhaften Kenntnis dürfte dieser Fakt vorliegen:
Zitat:a) Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen

Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen, die im Rahmen familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbracht werden, sind ohne weitere Beschränkung immer zulässig, § 6 I RDG. Der Umfang der Erlaubnis wird insoweit durch das RDG nicht beschränkt.
http://www.rechtsdienstleistungsgesetz-rdg.com/
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#31
@Ibykus
Pikant und gerade dem erwerbsmäßigen Zynismus einer Anwaltskammer angemessen, ist ja die Terminswahl mit dem 8. Mai. Tag der Kapitulation oder Tag der Befreiung?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#32
[quote='Pistachio 00' pid='104737' dateline='1367313929']
Alle Links funktionieren bei mir (firefox 20.0.1).

@Ibykus
hattest Du denn im Januar - wie im Schreiben an Frau RA angekündigt - tatsächlich der Anwaltskammer einen Verstoß gegen § 43a Abs. 3 BRAO gemeldet ?[/quote] leider immer vor mir hergeschoben. Dann wollte ich auch erst mal die Reaktion der StAschaft abwarten, die zwztl. immerhin ein Aktenzeichen vergeben hat.

[quote="Pistaccio 00"]
Ob man ohne RA-Zulassung unentgeltlich die Interessen eines Bürgers mit ausdrücklicher Nennung einer Mandantschaft vertreten darf, weißt Du sicher am besten Big Grin
Nach meiner laienhaften Kenntnis dürfte dieser Fakt vorliegen:
[quote]
a) Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen

Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen, die im Rahmen familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbracht werden, sind ohne weitere Beschränkung immer zulässig, § 6 I RDG. Der Umfang der Erlaubnis wird insoweit durch das RDG nicht beschränkt.
http://www.rechtsdienstleistungsgesetz-rdg.com/[/quote]
darauf hatte ich Herrn Präsident ja hingewiesen: § 6 Abs. 1u.2 RDG, unentgeltliche RDL im Freundeskreis.

@sorglos
komisch mutet überdies an, dass eine rechtsungehorsame RAin so dreist ist, ausgerechnet DEN Sachverhalt, der sie als Einheizerin (in Kindschaftssachen!) outet, als Grund für ihre Anzeige zu nennen.

Haben denn diese offensichtlich feministisch fehlgeleiteten Menschen überhaupt keine Skrupel und keinen Anstand mehr?

Als redlicher Bürger hätte man eine Entschuldigung erwartet, verbunden mit dem Versprechen, sich künftig bessern zu wollen.

Mir scheint, dass der ursprüngliche (aber auch schon seinerzeit spaßhaft gemeinte) Grund für die Kleiderordnung für Rechtsanwälte noch immer seine Gültigkeit hat:
".. damit man die Spitzbuben schon von Weitem erkennen und sich vor ihnen hüten möge!"

Ich hätte gar nichts dagegen, wenn El Präsidente seine "Drohung" ernst macht und "rechtliche Schritte" einleitet.

Auf jedem meiner Briefe kann er dann ein Stück Wahrheit lesen:
"Kein Sorgerecht - keine Unterhalt! Basta."
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#33
(30-04-2013, 12:41)Ibykus schrieb: leider immer vor mir hergeschoben.
Schade, aber das kannst Du ja auch jetzt noch nachholen.
Besser aber vielleicht noch auf den Ausgang Deiner Abmahnung warten, denn dann sieht Deine Position schon wieder ganz anders aus ...

(30-04-2013, 12:41)Ibykus schrieb: Haben denn diese offensichtlich feministisch fehlgeleiteten Menschen überhaupt keine Skrupel und keinen Anstand mehr?
Das kann doch nach all Deinen und vielen, vielen anderen Erfahrungen keine ernstgemeinte Frage sein.

Für mich ist eine Begebenheit aus meinem Freundeskreis für das grundsätzliche Desinteresse der Familiengerichte und Mütter-RA am so genannten Kindeswohl exemplarisch:
mündlicher Verhandlungstermin am FG bzgl. Umgang, auch die Kinder wurden geladen, um auszusagen. Nach 2,5 Stunden erinnerte der RA des Klägers an die wartenden Kinder. Richter: ach ja, gut dass Sie es erwähnen - die Kinder !
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#34
(30-04-2013, 13:59)Pistachio 00 schrieb:
(30-04-2013, 12:41)Ibykus schrieb: leider immer vor mir hergeschoben.
Schade, aber das kannst Du ja auch jetzt noch nachholen.
hab' ich doch:
Zitat:Da Ihnen der Vorgang, dessenwegen ich Frau Hxxxx im Namen des Herrn Uwe Jxxxxx angezeigt hatte, bekannt ist, fordere ich Sie, sehr geehrter Herr Dr. Wessels, auf, die Angelegenheit auch hinsichtlich eines Verstoßes gegen § 43 a BRAO, wonach sich ein Rechtsanwalt bei seiner Berufsausübung nicht unsachlich verhalten darf, zu würdigen und sicher zu stellen, dass derartige verbale Fehlleistungen Ihrer Kammermitglieder künftig unterbleiben.
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#35
Eigentlich wäre dies ein Fall für die Medien. Ich werde am Wochenende mal diverse Medienvertreter wegen diesem Fall anschreiben, sofern Koki zustimmt.

Dem Kammerpräsidenten werde ich ebenfalls mal ein paar Zeilen zukommen lassen ob diesem Unsinn. Rein als privater Mitbürger der entrechteten Männern ebenfalls kostenlose Rechthinweise gibt!

Vielleicht noch eine deftige Beschwerde gegen die Rättin? (Sofern Koki zustimmt?)

Besser wäre es wenn wir alle an diese Kammer eine Beschwerde senden würden, dass wäre dann mal Solidarität.

Mir platzt gleich der Kamm so sauer bin ich.
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#36
Solange hier Väteranliegen mit dem eigentlichen Vorgang vermischt werden, werden die sich im Landgericht zurücklehnen und am Mittagstisch einen Kaffee mehr trinken, um noch ein bischen über die angeblich entrechteten Papis zu philosophieren. Ab der dritten eingehenden Beschwerde, wandert die ungeprüft in die Ablage 'Wiedervorlage nur bei Beschwerde'.
https://t.me/GenderFukc
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#37
(30-04-2013, 16:28)Episches Präteritum schrieb: Besser wäre es, wenn ....
Du die Füße stillhalten würdest!

Das sind lfde. Verfahren, in die man nicht hineinpfuscht.

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#38
(30-04-2013, 17:40)Ibykus schrieb:
(30-04-2013, 16:28)Episches Präteritum schrieb: Besser wäre es, wenn ....
Du die Füße stillhalten würdest!

Das sind lfde. Verfahren, in die man nicht hineinpfuscht.

Angry

Damit muss man aber rechnen wenn man es veröffentlicht. Nicht böse gemeint...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#39
(30-04-2013, 17:52)DerArsch schrieb: Damit muss man aber rechnen wenn man es veröffentlicht. Nicht böse gemeint...
ja, natürlich.
Es ist ja auch im Grunde nichts Schlimmes.

Ich hab's nur mal explizite an 'episches Präteritum' geschrieben, weil mir seine Wichtigtuerei auf den Wecker geht.
Er (der einigen hier unter anderen Nicks besser bekannt ist) suggeriert ja gerne ein Insiderwissen und verweist deswegen penetrant auf meinen Nicknamen, unter dem ich vor fünf Jahren bei paPPa.com geschrieben hatte.

Leider hat ihn noch niemand darauf angesprochen, wen er mit "Koki" meint.
Das schmerzt ihn sehr! Wink

Ich wollte kein Spielverderber sein und habe deswegen gewartet, bis ihm jemand den Gefallen tut und nachfragt ...

Aber nun ist die Katze ja aus dem Sack und er ist wieder mit allen anderen auf "Augenhöhe"!
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#40
Sich mit dem Anwalts- und Richtergesocks anlegen macht dann Sinn, wenn man absolut pfändungssicher ist und keine Geldmittel vorhanden sind. Dann wird jeder Gerichtsprozess zu einer Spaßveranstaltung. Anwälte und Richter wissen, dass man sich ins Fäustchen lacht und jede nächsthörere Instanz ein weiterer Spaß ist.
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#41
Da liegst du einem Irrtum auf. Bis vor kurzem war ich mir nicht sicher ob Koki oder Ibykus ein und dieselbe Person sind/waren.

Und hier im trennungsfaq war ich auch noch nie angemeldet. Sehr wohl, kann ich mich an die persönlichen Angriffe bei pappa.com erinnern, weil ich es gewagt habe als "abgebrochener" Jurastudent Ratschläge zu erteilen. Wie kann ein Elektriker es wagen usw. usf.

Als kleiner "Elektriker" regt es mich nach wie vor auf wie Menschen, in diesem zufälligen Fall du Ibykus, durch Abmahnungen und Unterlassungsklagen genötigt werden, ihre (durchaus wichtige) Arbeit einzustellen.

Trotz der üblen Erinnerungen an pappa.com wollte ich Solidarisch sein, weil es meiner Meinung nach nur um die gemeinsame Sache geht.
Unabhängig davon was ich von einigen Mitstreitern halten mag.

Ich schliesse mich "p`s" sehr gelungenem Beitrag zum Ende von pappa.com an.

pappa.com offline
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#42
Hier übrigens das Schreiben, dass ich der RAin zu ihrer Information geschickt hatte:
http://www.väterwiderstand.de/index.php?...tid=1:news

Und nachstehend die Zurückweisung der beantragten Strafverfolgung der StA:
www.xn--vterwiderstand-5hb.de/dokumente/2013-04-26_Zurueckweisungsbeschluss_StA_B'feld.jpg.jpg

Seite 2:

www.xn--vterwiderstand-5hb.de/dokumente/2013-04-26_Zurueckweisungsbeschluss_S2.jpg

"Hierzu gehört auch die Weitergabe von Informationen ... "
Die StA vertritt also ernsthaft die Auffassung, eine RAin verfolge in einem Umgangsverfahren "berechtigte Interessen", indem sie präjudiziert und einen Zusammenhang zwischen den beleidigenden Unterstellungen ihrer Mandantin und Übernachtungsrecht konstruiert.

Dass sie in dem Strafverfahren behaupten darf, man habe ihre Mandantin krankenhausreif geschlagen, ist ja mit Blick auf 193 StGB noch nachvollziehbar.

Sie behauptet das aber in einem Umgangsverfahren!
Ob ich die StA darauf hinweisen sollte?
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#43
Auf der 2.Seite ist der Name lesbar...
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#44
danke, geändert!
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#45
(30-04-2013, 06:32)Ibykus schrieb: Hier mal das Schreiben des Kammerpräsidenten, woraus sich zwar die Rechtsdienstleistung ergibt, nicht aber ihre Unzulässigkeit.
Abmahnung Seite 1
Abmahnung Seite 2

und hier die
Antwort

und hier nun endlich der "Abschluss der Angelegenheit":

Möglicherweise haben die Herrschaften dort nichts zu tun und es wäre vielleicht überlegenswert, ihnen mit einer Selbstanzeige ein wenig die Langeweile zu vertreiben .....

www.xn--vterwiderstand-5hb.de/dokumente/Abmahnung_wg_Verstoss_gg_das_RDL-Gesetz.jpg
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#46
Glückwunsch.

Die haben aber schnell aufgegeben.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#47
Glückwunsch auch von mir - und wieder eine Institution mehr, die sich ein Bild vom kindeswohlorientiertem Wirken des Väterwiderstandes machen durfte...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#48
Ist das schön! Darf ich mir den Briefkopf eigentlich auch aneignen? Den Text muß ich jedenfalls abspeichern. Ach, hab ich Spaß!
Wegen § 43 BRAO habe ich übrigens auch mal die Kammer in einem Fall angeschrieben. Aber die haben das mit samtweichen Worten abgewiegelt. Ich müsste das Ding aber mal raus suchen. Ich kann das alles gar nicht mehr im Kopf behalten. Das stapelt sich ;-)
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#49
Glückwunsch!

Aber wieso ist es abgeschlossen?
Du hattest die doch auch wegen §43 BRAO angesprochen.
Was ist denn daraus geworden?

Würde ich mal nach haken. Smile
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#50
Daumen hoch!!!
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