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Jugendamt neuberechnung und zahlungsaufforderung
#4
In Ergänzung zu iglu:

Pauschal wird davon ausgegangen, daß der Vater verpflichtet ist, sich umgehend (!) um eine neue Arbeitsstelle zu kümmern, in der er den bisherigen KU weiterzahlen kann, weswegen eine Arbeitslosigkeit als ein schnell vorübergehendes Ereignis angesehen wird. Zudem bekommt der Vater ja zunächst ALG 1, das i.d.R. so hoch ist, daß daraus der KU bezahlt werden kann (nach Ansicht des Gesetzgebers).

Fazit: Solange Du ALG 1 bekommst und NICHT (!!!) triftig begründen kannst, warum Du weniger KU zahlen kannst, hast Du keine Chance auf Reduzierung des KUs und mußt den titulierten Betrag voll zahlen.

Nun zu Deiner zweiten Frage:

Natürlich kannst Du jetzt auf Verringerung des KUs klagen!

Also sofort zum Anwalt gehen, durchrechnen lassen, Vorschlag für zukünftige KU-Höhe machen (dann streitet Ihr Euch nur noch um die Differenz) und Klage vor Gericht eingeben mit Antrag auf Eilbeschluß (oder wie auch immer das heißt).

Jeden Monat, den Du jetzt verstreichen läßt, mußt Du die bisherige Höhe zahlen!!!!!!!!!!!!!!!

Simon II
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RE: Jugendamt neuberechnung und zahlungsaufforderung - von Simon ii - 07-05-2013, 17:31

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