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Wer hat Erfahrungen mit Freikauf von Ausgleich der Rentenanwartschaften ?
#1
Da man den Ausgleich der Rentenanwartschaften wohl nicht rechtwirksam ausschließen kann ist die Fragfe ob man den Ausgleich der Rentenanwartschaften nicht anders ausgleichen kann.

Nehmen wir einmal an, dass der in der Ehezeit mehr Rentenpunkte erarbeitete Partner in D geboren und aufgewachsen ist und auch seine Rente in D verbringen will.

Der andere Partner kommt in diesem Fall aus einem Dritte Welt Land und hat weniger Rentenpunkte während der Ehezeit erarbeitet. Auch möchte derjenige im Rentenalter wieder in das Dritte Welt Land seiner Geburt zurück kehren.

In diesem Fall ist doch der Ausgleich der Rentenanwartschaften eine Geldvernijchtung. Das der Rentenpunktempfänger bei Rückauswanderung in sein Dritte Welt Geburtsland nur etwa 33% der Rentenhöhe aus seiner Rente erhält als wenn er/sie die Rentenzeit in D verbringen würde.

Etwas mehr würde der/die Rückauswanderer/Auswanderin erhalten wenn er/sie sich Rentenbeiträge bei Rückauswanderung sich auszahlen lassen würde. Dann würden immerhin schon mal 50 % der eingezahlten Beiträge (100% der eigenen Beiträge, jedoch ohne den Arbeitgeberanteil) ausgezahlt werden.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#2
Mir wurde nach vollzogenem Versorgungsausgleich angeboten, die an meine Exe abgegebenen Rentenpunkte per Einmalzahlung wieder aufzufüllen.

Die Rentenversicherung machte mir das grosszügige Angebot, eine monatliche Rentenzahlung von 475.- € durch Einmalzahlung von 110.632.- € zu erwerben.....

Wenn ich die 110.632.- € hier herumliegen hätte, dann würde ich weiß Gott was damit anfangen, aber die Kohle zur Rentenversicherung tragen?

Ökonomisch wäre es in deiner geschilderten Situation am Besten, deiner Noch- oder Ex-Frau die im Rahmen des Versorgungsausgleichs abgegebenen Rentenpunkte abzukaufen. Zu dem Wert, den sie nach Rückkehr ins Heimatland dafür bekommen würde. Ihr Vorteil: Geld sofort. Dein Vorteil: höhere Rente billig eingekauft.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
(07-06-2015, 16:32)Austriake schrieb: Ökonomisch wäre es in deiner geschilderten Situation am Besten, deiner Noch- oder Ex-Frau die im Rahmen des Versorgungsausgleichs abgegebenen Rentenpunkte abzukaufen. Zu dem Wert, den sie nach Rückkehr ins Heimatland dafür bekommen würde. Ihr Vorteil: Geld sofort. Dein Vorteil: höhere Rente billig eingekauft.

Aus wirtschaftlicher Sicht würde es sich an bieten, dass ich ihr zu einem jetzt fest zu legenden Zeitpunkt (der an ihrem aus heutiger Sicht zu erwartenen Renteneintritszeitpunkt liegt eine Einmalzahlung zahle.

Mein Angebot:
- 75% der Summe des Arbeitnehmeranteils+Arbeitgeberanteils als Einmalzahlung des sonst an sie zu übertragenden Renenwertes(Einzahlungen)

Was sie sonst bekommenwürde:
- 33 % der monatlichen Rente als wenn sie in D bleiben würde (bei Wegzug zur Rente in das Dritte Wlt Land)
- alternativ 50 % (100% des durch AN eingezahlten Anteil und 0% des durch AG eingezahlten Anteil) wenn sie bei Rentenbeginn dauerhaft aus D weg ziehen sollte
- wenn sie in D bleibt und weiter so intensiv arbeiten geht wird sie wohl kaum die 800 € Rentenschwelle überschreiten. In diesem Fall wäre es völlig egal wie viel Rentenpunkte sie hat da sie so ohnehin nur die Grundrente von 800 € bekmmen wird (sofern sie genügend Beitragsjahre hat)

Je länger ich darüber nachdenke muss ich sagen dass ich ich ihr wohl lieber nicht das Angebot mache bei dem beide Seiten effektiv 25 % (in Bezug auf die auszugleichenden Rentenpunkte) mehr bekommen.

Ich fürchte das meine Liebe Frau, ihr Anwältin und das Gericht da irgend etwas besonders schlimmes bei meinem Angebot (Mann =egoistisches perverses Schwein) wittern und sie bei der Gelegenheit die sonstigen Vereinbareungen (willl iich jetzt hier nicht genauer ausbreiten) in ihrer Gesamtheit kippen und für ungültig erklären.

Soweit ich die Berge an Familiengerichtsurteile verstanden habe wird da in diesem Bereich nicht Logic, normalen Menschenverstand und nach wirschaftlichen Aspekten aller Beteidigter geurteilt.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#4
Zitat:Da man den Ausgleich der Rentenanwartschaften wohl nicht rechtwirksam ausschließen kann

Sicher kann man das, gar kein Problem. Viele Eheverträge beinhalten das und man kann das auch noch kurz vor der Scheidung vereinbaren. Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist eine Standardklausel.

Du meinst wohl eher was ganz anderes: Dass du die Ex nicht dazu zwingen kannst, dem zuzustimmen. Die Idee, ihr Geld für den Versorgungsausgleichsausschluss anzubieten ist aber grundsätzlich sehr gut. Du kaufst sie raus, sie sieht einen riesigen Batzen Geld vor sich, den sie sofort und jetzt einsacken kann. Die Rente ist für sie abstrakt und weit weg, solche Damen denken kurzfristig das Hirn setzt aus beim Anblick von Bargeld. Zeig ihr das Geld! Erst weniger, dann noch ein bisschen hochhandeln lassen, vorher einkalkulieren.

Wenn dein Angebot niedriger ist wie der Wert der Anwartschaften machst du immer noch ein gutes Geschäft. Du musst es dir halt auch leisten können, das Geld aufzubringen. Bei den derzeitigen Zinsen lohnt es sich eventuell sogar, dafür einen Kredit aufzunehmen.
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#5
(07-06-2015, 18:07)p__ schrieb:
Zitat:Da man den Ausgleich der Rentenanwartschaften wohl nicht rechtwirksam ausschließen kann

Sicher kann man das, gar kein Problem. Viele Eheverträge beinhalten das und man kann das auch noch kurz vor der Scheidung vereinbaren. Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist eine Standardklausel.

Aber nur, sofern man keinen Vertrag zu Lasten Dritter schließt.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#6
Nein, die Grenzen sind in § 8 Abs. 1 VersAusglG festgelegt. Das hat allgemeinere Folgen. Ich vermute, du spielst darauf an, dass ein Versorgungsausgleich nicht ausgeschlossen werden könne, wenn dadurch einer der Ehepartner später in die Grundsicherung fallen würde. Das ist nicht generell der Fall. Wenn die Ehepartner erwerbstätig waren, kann er trotzdem ausgeschlossen werden, auch wenn er dadurch unter die Minimalrente fällt. War ein Ehepartner aber deshalb nicht oder wenig erwerbstätig, weil er gemeinsame Kinder betreut hat und hat sonst keinerlei eigene Ansprüche (z.B. eine vereinbarte Ausgleichszahlung in Form eines Geldbetrages), dann geht der Ausschluss nicht. Deswegen wäre im vorliegenden Fall mit einer Einmalzahlung der Versorgungsausgleich ziemlich gut auszuschliessen.

Wird der Versorgungsausgleich schon am Anfang einer Ehe ausgeschlossen, sind die Hürden für seine Gültigkeit noch niedriger. Dann wissen auch beide Partner von Anfang an, auf was sie sich eingelassen haben. Bei einer Importbraut ist natürlich alles schwieriger, teurer und problemreicher. Die kann sich zusätzlich darauf berufen, unter Druck unterschrieben zu haben und nicht genau gewusst zu haben, was sie da unterschreibt. Da sind schon viele Männer heftig auf die Schnauze gefallen, die sich schlau vorkamen und dachten, sich die Bettgymnastik ohne Folgerisiko per Heirat zu schleusen.
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