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Habe nun meine Steuerklasse wechseln müßen, von 3 auf 2.
Die Berechnung von meinem Arbeitsgeber hat ergeben, daß ich Netto 300€ weniger im Monat bekomme.
Da meine Frau im Dezember ausgezogen ist, gilt das rückwirkend von Januar an. Also für Jan., Feb., Mrz., Apr. muß ich noch insgesamt 1200€ Steuern zurückerstatten. Diese werden dann von der Mai Abrechnung abgezogen. Übrig bleibt dann mal gerade die Miete.
Hart....
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15-05-2013, 16:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-05-2013, 16:12 von MitGlied.)
Warum wird das von deinem Arbeitgeber abgezogen? Normalerweise gilt der Steuerklassenwechsel ab dem Zeitpunkt für den Arbeitgeber zu dem er vom Finanzamt durchgeführt wird. Wurde der Steuerklassenwechsel rückwirkend durchgeführt?
Besser wäre es gewesen den Steuerklassenwechsel ab sofort vorzunehmen. Dann wäre die Nachzahlung beim Jahresausgleich herausgekommen und du hättest die Möglichkeit gehabt Rücklagen zu bilden, bzw. es mit der Steuerrückzahlung zu verrechnen.
Um's Bezahlen kommst du leider nicht herum.
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Habe so ein Brief vom Finanzamt bekommen, indem steht, dass die Steuerklasse ab 01.01. geändert wurde.
Dieses Schreiben sollte ich dann dem Arbeitgeber vorlegen.
Ich frage mich, woher das Finanzamt weiß, dass meine Frau ausgezogen ist...
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Deine Frau wird das dem Finanzamt bekannt gegeben haben; eventuell hat sie selbst einen Steuerklassenwechsel durchgeführt?
Austriake
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15-05-2013, 16:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-05-2013, 16:31 von MitGlied.)
Klar deine Frau wollte nicht länger mit Klasse 5 arbeiten...
Und wenn ihr zudem im gleichen Finanzamt (gleicher Landkreis) veranlagt seid, geht das vollautomatisch.
Kannst ja bei deinem Arbeitgeber fragen, ob er die nachträgliche Steuer auf 2 oder 3 Monate verteilen kann.
Weil du jetzt 300€ mehr Steuer zahlst, muss sie 150€ weniger zahlen (Beträge können variiren). Wenn man sich einig ist, dass man sich Uneinig ist, dann macht man einen eintägigen "Versöhnungsversuch" und kassiert für das ganze jahr indem man den gemacht hat noch mal den Splittingvorteil und teilt sich das eben auf.
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(15-05-2013, 15:59)tumi schrieb: Da meine Frau im Dezember ausgezogen ist, gilt das rückwirkend von Januar an. Also für Jan., Feb., Mrz., Apr. muß ich noch insgesamt 1200€ Steuern zurückerstatten.
Meine Ex ist Ende November ausgezogen, war NICHT beschäftigt (also keine Lohnsteuerkarte, bzw. Wechsel beantragt ihrerseits). Ich habe dann die Steuerklasse zum 1. Januar von 3 auf 1 gewechselt. Was gebe ich da sinnvollerweise an im Lohnsteuerjahresausgleich?
November
Dezember, oder 1.1.?
Da muss man doch ein Datum eintragen bei "getrennt lebend seit"?
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Wenn du den Steuerausgleich für 2012 machst und das Trennungsdatum auf 1.1.2013 legt, dann gibst du in der Steuererklärung überhaupt nichts zum thema "Getrenntlebend" an.
Wenn man sich mehr oder weniger einig trennt, dann sucht man sich am besten einen Zeitpunkt im Januar aus, weil man dann noch für das ganze Jahr den Splittingvorteil abkassieren kann.
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ok..wenn ich also zb. November angeben würde, dann müsste ich 2 Monate zurückzahlen was ich durch Klasse 3 mehr bekommen habe?
Juckt das keinen wenn ich die Trennung auf den 1.1. lege?
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Nein, in dem Jahr in dem ihr noch zusammengelebt habt, könnt ihr euch steuerlich noch gemeinsam veranlagen lassen (was ja die Steuerlast drückt, falls eure Einkommen unterschiedlich sind), es genügt bereits ein Tag.
Damit es gegenüber den Finanzamt glaubhaft erscheint, kann man ja ein beliebiges Datum im Januar angeben, zu dem die eheliche lebensgemeinschaft beendet wurde. Eindeutiger Indiz wäre z.B. die ummeldung des Wohnsitzes. Mit einem Brutto-Netto-rechner kann man die Steuerersparnis für fall A und B herausrechnen und wenn man die gemeinsame Steuerersparnis gerecht untereinander aufteilt, sollte die Ex da kein Problem haben mitzumachen.