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Schreiben von FA - Angaben zur Unterhaltsfähigkeit
#10
Mal ne Zwischenfrage: wie soll man eigentlich seine "berufsbedingten Aufwendungen" nachweisen wenn man den Arbeitgeber nicht bekannt gibt? Wenn man nur Auswärtstätigkeiten zu leisten hat, dann seh ichs ein, dass das unsinnig ist. Selbst dann wird man aber nen Wisch vom Chef brauchen der bestätigt, dass man als Mitarbeiter nicht IN der Firma arbeitet sondern direkt von zu hause aus zu Kunden fährt und spätestens da wird der Chef angeben, wo sein Büro/Werkstatt steht...Bei ner festen Arbeitsstätte bildet doch die Adresse des Arbeitgebers die Grundlage zur Berechnung der berufsbedingten Aufwendungen, oder nicht? Sonst könnte ja jeder daherkommen und reinschreiben "40 km Entfernung zum Arbeitsplatz" obwohl er direkt ums Eck vom Chef wohnt...

Hab natürlich (was auch sonst....) den Fehler gemacht und die Kontodaten nicht geschwärzt....Kontopfändung hab ich zwar bis jetzt nicht, aber denke das JA kann anhand der Unterhaltsüberweisungen eh rausfinden von welchem Konto aus das ging und dann entsprechend Pfändung einleiten. Ist ein Umweg von nur einem Anruf, der keine 5 Minuten dauert...Daher wird ein Kontowechsel auch nicht so viel bringen wenn man die Daten mal ans JA rausgerückt hat, oder?

Bitte um Denkfehler-Korrektur und konstruktive Vorschläge/Meinungen

A-Bär
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RE: Schreiben von FA - Angaben zur Unterhaltsfähigkeit - von A-Bär - 16-05-2013, 18:02

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