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Schreiben von FA - Angaben zur Unterhaltsfähigkeit
#16
(16-05-2013, 18:02)A-Bär schrieb: Mal ne Zwischenfrage: wie soll man eigentlich seine "berufsbedingten Aufwendungen" nachweisen wenn man den Arbeitgeber nicht bekannt gibt?

Beschreibung Deiner Tätigkeit und Angabe der entstehenden Kosten. Fertig!

Wenn das JA das nicht anerkennt, gibt es sowieso ein Gerichtsverfahren, und dann offenbarst Du DEINEM Rechtsanwalt Deinen Arbeitgeber und DER bestätigt die Richtigkeit Deiner Zahlen, ohne dem Gericht Deinen Arbeitgeber zu enthüllen.

Man sollte dem JA die Arbeit so schwer wie möglich machen! Tongue

Viele JA-Mitarbeiterinnen sind glücklicherweise ziemlich faul; und wenn die merken, daß Du ernsthafte Schwierigkeiten machst, lassen sie Dich in Ruhe (klappt nicht immer, aber nach meiner Erfahrung ziemlich häufig).

Natürlich kannst Du auch jederzeit als aufrechter deutscher Untertan vor ihnen auf dem Boden kriechen und ihnen sämtliche Daten frei Haus liefern, auf das sie eine schöne Berechnung zu Deinen Ungunsten vornehmen können.

Simon II
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RE: Schreiben von FA - Angaben zur Unterhaltsfähigkeit - von Simon ii - 17-05-2013, 00:10

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