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JA "verweigert" Sorgebeurkundung
#1
Hi zusammen,

anderes Themenfeld, in Hinblick auf die jetzt dann in Kraft tretende Neuregelung bzgl. gemeinsamer Sorge.
Korrigiert mich, wenn ich was falsch verstanden habe:

Wenn man jetzt eine einseitige Sorgeerklärung abgibt, wird das der KM zugestellt. Sie kann sich dann sechs Wochen überlegen, ob sie dem zustimmt oder nicht.

Angenommen sie stimmt nicht zu.
Wie GENAU ist dann der weitere Ablauf?
Geht das Ganze ohne weitere Aktion automatisch ans Gericht?
Oder kriegt man nur vom JA eine Negativ-Nachricht und muss dann den entsprechenden Antrag ans Gericht schicken?
Sollte man diesen Antrag ausführlich begründen?

Soweit ich es richtig verstanden habe, ist der gravierende Unterschied zu bisherigen Regelung ja der, dass man nicht mehr nachweisen muss, dass die gem.Sorge dem Kindeswohl entspricht, sondern die KM muss begründen, warum sie dem NICHT entspricht.

Das ist mal der Frage erster Teil.

Der zweite Teil: Mein LG wollte heute einen Termin zur Beurkundung beim JA am Wohnort der Kinder.
Antwort der JA-Tussi: Ne, so eine einseitige Beurkundung bringt ja nix, da habe sich gesetzlich auch nichts geändert, das wäre nur Zeitverschwendung, ausserdem wäre die Kollegin eh nicht da, aber er könne Montag nochmal anrufen und natürlich auch gerne vorbeikommen, dann würde man ihm das schon erklären, blablubb.

Kam alles in allem wie eine Weigerung rüber, zusätzlich zur unsagbaren Unkenntnis dieser Dame.

Letztlich kein Problem, jetzt haben wir halt morgen einen Termin am JA hier. Smile

(Vielleicht) doofe Frage: Die gesetzliche Änderung tritt ja erst am Sonntag in Kraft. Wenn wir jetzt morgen die Beurkundung machen, läuft das dann trotzdem schon nach dem neuen Verfahren ab, oder macht es Sinn, den Beurkundungstermin auf nächste/übernächste Woche zu verlegen?

Macht es überhaupt Sinn, diesen Schlenker über Beurkundung und JA und Frist zu noch machen, oder packen wir das einfach mit ins laufende Verfahren?
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#2
(16-05-2013, 13:40)Jessy schrieb: Wenn man jetzt eine einseitige Sorgeerklärung abgibt, wird das der KM zugestellt. Sie kann sich dann sechs Wochen überlegen, ob sie dem zustimmt oder nicht.
Das ist richtig

(16-05-2013, 13:40)Jessy schrieb: Angenommen sie stimmt nicht zu.
Wie GENAU ist dann der weitere Ablauf?
Geht das Ganze ohne weitere Aktion automatisch ans Gericht?
Oder kriegt man nur vom JA eine Negativ-Nachricht und muss dann den entsprechenden Antrag ans Gericht schicken?
Sollte man diesen Antrag ausführlich begründen?
Automatisch geht da mWn nichts. Da muss dein LG schon selbst den Antrag ans Gericht stellen. Und begründen musst du einen Antrag natürlich auch. Ob "ausführlich" wage ich nicht zu mutmaßen, eigentlich nicht, denn nach neuem Recht wird ja davon ausgegangen, dass das gSR dem Kindeswohl entspricht. Ich denke, ein kurzer Absatz in dem steht, dass es dem Kindeswohl entspricht, wenn die gS erteilt wird sollte ausreichen.

(16-05-2013, 13:40)Jessy schrieb: Soweit ich es richtig verstanden habe, ist der gravierende Unterschied zu bisherigen Regelung ja der, dass man nicht mehr nachweisen muss, dass die gem.Sorge dem Kindeswohl entspricht, sondern die KM muss begründen, warum sie dem NICHT entspricht.
Genau so sehe ich das auch, siehe oben.

(16-05-2013, 13:40)Jessy schrieb: Der zweite Teil: Mein LG wollte heute einen Termin zur Beurkundung beim JA am Wohnort der Kinder.
Antwort der JA-Tussi: Ne, so eine einseitige Beurkundung bringt ja nix, da habe sich gesetzlich auch nichts geändert, das wäre nur Zeitverschwendung, ausserdem wäre die Kollegin eh nicht da, aber er könne Montag nochmal anrufen und natürlich auch gerne vorbeikommen, dann würde man ihm das schon erklären, blablubb.

Kam alles in allem wie eine Weigerung rüber, zusätzlich zur unsagbaren Unkenntnis dieser Dame.

Letztlich kein Problem, jetzt haben wir halt morgen einen Termin am JA hier. Smile
Ich musste das damals meiner JA-Tussi auch erst erklären, dass es die einseitige Sorgeerklärung gibt. Erst nach Rücksprache mit ihrer Chefin hat sie mich dann gleich am nächsten morgen eingeladen - das ging dann sehr schnell.

Wenn die JA-Tussis im Wohnort der KM sich querstellen, gehst Du einfach zum nächten JA - die Sorgeerklärung kann in jeden JA der BRD abgegeben werden.

(16-05-2013, 13:40)Jessy schrieb: (Vielleicht) doofe Frage: Die gesetzliche Änderung tritt ja erst am Sonntag in Kraft. Wenn wir jetzt morgen die Beurkundung machen, läuft das dann trotzdem schon nach dem neuen Verfahren ab, oder macht es Sinn, den Beurkundungstermin auf nächste/übernächste Woche zu verlegen?
Das eine (die Beurkundung) und das andere (der Gerichtsantrag) haben nichts miteinander zu tun. Und selbst den Antrag könntest Du schon heute stellen - Altfälle werden ab Sonntag nach dem neuen Recht verhandelt.

(16-05-2013, 13:40)Jessy schrieb: Macht es überhaupt Sinn, diesen Schlenker über Beurkundung und JA und Frist zu noch machen, oder packen wir das einfach mit ins laufende Verfahren?
Würde ich schon machen. Denn dann kannst Du in den Antrag ans Gericht die Forderung reinschreiben, dass die Kosten des Verfahrens der KM auferlegt werden, da diese mit ihrer Weigerung Anlass zu dem Verfahren gegeben hat.
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#3
die Ablehnungsfrist bezieht sich m.W. ausschließlich auf das gerichtliche Verfahren.

Einseitige SR-Beurkundungen durch JÄer erfordern seitens der KM keinen Ein- oder Widerspruch.

Begründet werden muss ein Antrag bei Gericht nicht - es sei denn, er geht ins streitige Verfahren, dass bekanntlich nur bei Widersprechen der KM zustande kommt.

Wenn ich heute noch dazu komme, werde ich den Antrag bei Gericht stellen und auf den 19. Mai terminieren. Allerdings muss ich dann wohl das anhängige Verfahren, indem ich die KM zu verpflichten beantragt hatte, künftig innerhalb Wochenfrist Zeugnisse zu übersenden, ruhend stellen. Denn bei einer gem. elterlichen Sorge dürfte das RS-Interesse nicht mehr gegeben sein.
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#4
schaun wir mal:

Sorgerecht 2
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#5
(16-05-2013, 15:50)Ibykus schrieb: schaun wir mal:

Sorgerecht 2

Wie immer, der "Alte" aus dem Tecklenburger Land der Erste der sein Geschütz nicht nur lädt, sondern auch abfeuert. Angel

So muss das sein bei renitenten Müttern.
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#6
Ekelhaft, dieses Mütter-Bashing.
Kein Wunder, daß die Euch lebendig die Haut abziehen.

Irgendwie scheinen die Hoh...äh... Holzköppe perfekt zusammen zu passen.
Rolleyes
.
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#7
(16-05-2013, 16:27)Skipper schrieb: Ekelhaft, dieses Mütter-Bashing.
begeht Mütter-Bashing, wer das gemSR beantragt?

In Deinem "Holzkopp" scheint mir zusätzlich der Wurm Rolleyes
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#8
... da fühlt sich der Falsche angesprochen und meint den Falschen.

Außerhalb von Foren bist Du ja ganz lieb ...
Hier am Stammtisch machst Du dicken Backen.
Wink
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#9
Gelegentlich wird er auch nur in der falschen Sprache angesprochen. Dodgy
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#10
(16-05-2013, 16:19)Episches Präteritum schrieb:
(16-05-2013, 15:50)Ibykus schrieb: schaun wir mal:

Sorgerecht 2

Wie immer, der "Alte" aus dem Tecklenburger Land der Erste der sein Geschütz nicht nur lädt, sondern auch abfeuert. Angel

So muss das sein bei renitenten Müttern.

Na sowas. Da haben wir doch tatsächlich dasselbe Amtsgericht in
Familiensachen.
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#11
(16-05-2013, 17:00)Sixteen Tons schrieb: Na sowas. Da haben wir doch tatsächlich dasselbe Amtsgericht in
Familiensachen.
dann freue ich mich schon auf Deinen Anruf!
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#12
Hallo Jessy,

ich bin vor 2.Wochen mit einem Notar erst telefonisch, dann per Mail in Kontakt getreten. Klar wollte mich die Schreibkraft abwimmeln "das gehe nicht".

Als ich sie freundlich auf die ab Mai geltende neue Regelung und die Verpflichtung eines Notars hingewiesen habe ging das ganz Fix.

Als nächstes ( 5. min später) kam ein Vordruck per Mail, quasi wie die Urkunde in Rohform, die ich mit Daten gefüllt habe, hat keine 5.min gedauert.

Jetzt warte ich auf einen Termin zur für den eigentlichen Akt. Sollte ich nächste Woche, als nach inkrafttreten der Gesetzesänderung nichts hören, schreibe ich den Notar an zwecks Erinnerung. Wink

Das ganze kostet mich 26€, bezahlt wird nach dem Akt, die Summe zahle ich gerne, weil ich das Jugendamt als Institution nicht anerkenne. Mir geht es in erster Linie darum, dass ich in dem Sorgerechtsregister des JA (Rolle) stehe und damit in der Statistik auftauche. Nicht das behauptet wird, die nicht verheiratet gewesenen Trennungsväter, hätten ja gar kein Interesse.

Die JA sind schon länger verpflichtet, regelmäßig die Daten an das Familienministerium (Land/Bund), zu senden.
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#13
Moin EP.

Ich erhielt von drei JÄ die gleichlautende Auskunft, daß der Eintrag ins Register erst dann erfolge, wenn die Sorgerechtserklärung vollständig sei, also von beiden Eltern vorliege. Dies sei bundesweit einheitlich geregelt, hieß es.
.
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#14
(16-05-2013, 20:19)Skipper schrieb: Moin EP.

Ich erhielt von drei JÄ die gleichlautende Auskunft, daß der Eintrag ins Register erst dann erfolge, wenn die Sorgerechtserklärung vollständig sei, also von beiden Eltern vorliege. Dies sei bundesweit einheitlich geregelt, hieß es.
.

Ahoi Skipper,

das ist meines Wissens nach gelogen, die warten, wie mein Notar, nur auf den tatsächlichen Termin der Gesetzesänderung. Natürlich stehst du da nur als Vater drin, der eben einseitig die Sorge erklärt hat, aber du stehst drin. Vollwertig, wenn man das so nennen kann wirst du erst wenn die KM zustimmt oder ein Gericht entschieden hat.

Je mehr Väter die einseitige Sorge beurkunden lassen, je höher wird die "drückende Beweislast" werden. Das ist mit das Wichtigste, was wir aus der Gesetzesänderung proaktiv machen müssen aus meiner Sicht.

Du wirst nach der Beurkundung, wie oben beschrieben in die Rolle des Jugendamtes "schwebend" eingetragen und auch in der Statistik geführt. Das JA muss danach tätig werden, und die KM kontaktieren, die Frist oder den Einwand abwarten (maximal 6. Wochen) und danach stehen die dir bekannten Wege (Gericht) offen.

Oder du klagst gleich, so wie Ibykus das gemacht hat. Was mir bei deiner Ex auch nicht abwegig erscheint.

Vorteil: stirbt die KM plötzlich, wirst du automatisch das Sorgerecht erhalten welches du sonst erst beantragen müsstest als Vater, der nicht die einseitige Sorge beurkundet hat lassen!

Der Vorteil des Notars ist, dass mir ein ignorantes Jugendamt kein A für ein O vormachen kann und ich sie mit der Urkunde vor Tatsachen stelle.

Diskutiere nicht mit denen, schreibe noch eine ordentliche Beschwerde an den Dienstherrn und lass die aussen vor.

Zitat Wikipedia zum Thema:

"Seit 2004 müssen die Jugendämter die Zahl der Sorgeerklärungen den statistischen Landesämtern melden. Grundlage ist das „Gesetz zur Umsetzung familienpolitischer Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes“, nach dem die im Berichtsjahr rechtswirksam gewordenen Sorgeerklärungen als Teil der Kinder- und Jugendhilfe-Statistik erfasst werden müssen. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber vom Bundesverfassungsgericht aufgefordert wurde, die gesellschaftliche Entwicklung im Bereich der gemeinsamen Sorge zu beobachten, denn wenn sich herausstelle, dass eine Mutter, die mit dem Vater des Kindes zusammenlebt, sich nicht nur ausnahmsweise und nur aus schwerwiegenden, vom Kindeswohl getragenen Gründen dem Wunsch des Vaters nach gemeinsamer Sorge verweigert, dann sei das Gesetz so zu ändern, dass am Elternrecht der Väter nach Art. 6 Abs. 2 Grundgesetz Rechnung getragen würde. "


Angehängte Dateien
.pdf   Nummerder Urkundenrolle für 2013.pdf (Größe: 26,12 KB / Downloads: 14)
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#15
(16-05-2013, 14:28)Ibykus schrieb: Einseitige SR-Beurkundungen durch JÄer erfordern seitens der KM keinen Ein- oder Widerspruch.
Das war bei mir aber doch anders.
Nach meiner Abgabe selbiger (nach damaliger Rechtsänderung durch das BVerfG) wurde die KM vom JA informiert und um eine Stellungnahme gebeten. Das war auch der offizielle Weg, den das örtliche JA hier als interne Handlungsanweisung selbst publiziert hatte.
Nach ihrer Ablehnung hatte ich dann erst den Antrag an das Gericht gestellt.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#16
Hallo Pistachio 00,
gemeint hatte ich, dass die Fristen für den Ein- oder Widerspruch der KM nur im gerichtlichen Verfahren relevant sind.
Meines Wissens bewirkt die einseitige SR-Erklärung vor dem JA nicht das Zustandekommen des gemSR, wenn die KM nicht widerspricht:

NJW schrieb:Im gerichtlichen! Verfahren erhält die Mutter Gelegenheit zur Stellungnahme zum Antrag des Vaters. Die Frist dafür endet frühestens sechs Wochen nach der Geburt. Durch diese Frist soll sichergestellt werden, dass die Mutter nicht noch unter dem Eindruck der Geburt eine Erklärung im gerichtlichen Verfahren abgeben muss.

Quelle: http://rsw.beck.de/CMS/?toc=njw.root&docid=346102
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#17
Nach Nachfrage beim Jugendamt am 15.05.2013 gilt auch, wenn der Antragsteller die Sorge einseitig beurkundet, hat eine Frist von etwa 6. Wochen in der die KM Gelegenheit hat sich zu entscheiden.

So kommt man im ungünstigsten Fall auf 2x 6. Wochen, den das Gericht räumt der Mutter nach Zustellung der Klage ebenfalls 6. Wochen Bedenkzeit ein. Zählt man dann noch die Dauer der Bearbeitung hinzu sind wir bei realistischen 14. Wochen wenn der Weg über das JA genommen wird. Das gilt auch für den Antrag beim Notar, wo hier noch dessen Bearbeitungszeit dazu kommt.

Wenn von Anfang an klar ist das die KM das verweigert ist der sofortige Weg über das Gericht der schnellere Weg. Wo die Chance besteht das die KM zustimmt, sollte man den Weg über das JA oder den Notar machen.
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#18
(17-05-2013, 06:28)Episches Präteritum schrieb: Nach Nachfrage beim Jugendamt am 15.05.2013 gilt auch, wenn der Antragsteller die Sorge einseitig beurkundet, hat eine Frist von etwa 6. Wochen in der die KM Gelegenheit hat sich zu entscheiden.
Gelegenheit sich zu entscheiden, hat die KM immer!
Schickt ihr das JA deine beurkundete einseitige SR-Erklärung kann sich die KM diese hinter ihren Kosmetikspiegel klemmen. Dem JA interessiert das im Weiteren auch nicht, ob die KM reagiert oder nicht. Es hat das seinerseits Erforderliche geleistet.
Sollte die KM der Erklärung zustimmen, dann kann sie das bei jedem JA oder bei jedem Notar machen. Registriert wird das gemSR dann bei dem JA, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde.

Ich weiß es nicht besser.
Aber Vieles (allein schon der Wortlaut des Gesetzes) spricht dafür, dass die Reaktionsfrist der KM nur im gerichtlichen Verfahren rechtserhebliche Folgen entfaltet.
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#19
Moin EP.

JÄ sind mW nur zur Beurkundung von SR-Erklärungen verpflichtet. Sie können eine Mutter oder das entsprechende JA über eine Erklärung informieren, verpflichtet sind sie dazu mW nicht.

Auf welche Vorschriften beziehst Du Dich in Beitrag #14 bezüglich der Automatismen zum Sorgerecht im Todesfall? Zumindest § 1680 BGB steht Deinem Hinweis entgegen.
.
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#20
Zur Statistik der SR-Erklärungen.

§ 99 SGB VIII, Erhebungsmerkmal 6a ist nicht eindeutig und führt offenbar zur uneinheitlichen Anwendung.
.
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#21
Termin zur Beurkundung hat mein LG hinter sich.
Seitens des JA mitgeteilte Infos:
Die KM kriegt jetzt eine offizielle amtliche Mitteilung, dass die einseitige Sorgeerklärung abgegeben wurde mit der Aufforderung zur Stellungnahme. Laut JA hat sie danach 3 Monate Zeit zu reagieren. Reagiert sie garnicht, wird die gemeinsame Sorge angeblich automatisch wirksam. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das stimmt, denn schon auf der Urkunde steht ja der Passus "Ich wurde darüber informiert, dass die gemeinsame Sorge nur bei einer gleichlautenden Erklärung der Kindesmutter rechtswirksam wird."

Wie auch immer - wir umgehen diese außergerichtliche Fristenfrage einfach damit, dass wir heute per Einschreiben der KM die "Beglaubigte Ausfertigung für den gesetzlichen Vertreter" zugeschickt haben mit der Aufforderung, bis Monatsende ein "JA" beurkunden zu lassen oder ein "NEIN" mitzuteilen.

Danach sehen wir weiter.
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#22
@Ibykus,

die Aussage stammt so von der Urkundsperson im Kreisjugendamt. Ob das so stimmt kläre ich über das Wochenende ab.

Der Notar, so mein derzeitiger Wissensstand leitet die Urkunde an das JA weiter, diese informieren die KM. Die Fristen laufen. Wenn hier etwas Falsch ist, bitte ich um Aufklärung, damit ich das JA nicht anschiesse wenn sich wochenlang nichts tut.

@Skipper,

die Aussage stammt von einer Familienseite im Web, dort wird das neue Gesetz ausführlich erklärt, was sich ändert usw. Heute Abend suche ich den Beitrag mal raus.

Dort wird auch geschrieben das beim Tod der KM z.B. der Lebensgefährte, neue Ehemann, die Großeltern, Geschwister das alleinige Sorgerecht beantragen können! Steht aber im Register des JA am Wohnort der KM das du am Tag X die gemeinsame Sorge einseitig beurkunden hast lassen, so erhälst du als Vater das ABR und das alleinige Sorgerecht auch dann, wenn die KM im Vorfeld nicht zugestimmt hat und die Klage noch aussteht, oder du warum auch immer, nicht geklagt hast.

Stehst du im Register des JA hingegen nicht drin und bekommst unter Umständen das Ableben der KM nicht so schnell mit, gehen die Kinder unter die Obhut des JA bzw. an die Großeltern oder Geschwister/Verwandte der Mutter. Dann musst du von der schwächeren Position aus das ABR und alleinige Sorgerecht einklagen.

Auch hier gilt wenn etwas Falsch ist, bitte ich um einen raschen Hinweis, es spiegelt lediglich meinen derzeitigen Wissensstand.

Und wie schnell Kinder aus Profitgründen in einer Pflegefamilie landen wissen wir ja.
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#23
(17-05-2013, 13:20)Jessy schrieb: Termin zur Beurkundung hat mein LG hinter sich.
Prima.

(17-05-2013, 13:20)Jessy schrieb: Die KM kriegt jetzt eine offizielle amtliche Mitteilung, dass die einseitige Sorgeerklärung abgegeben wurde mit der Aufforderung zur Stellungnahme.
Das ist korrekt und üblich.

(17-05-2013, 13:20)Jessy schrieb: Laut JA hat sie danach 3 Monate Zeit zu reagieren.
Absoluter Unsinn. Es gibt keine Rechtsgrundlage für eine solche 3-Monatsfrist. Stammt aus der Väter-Verarschungs-Erfindungsabteilung des lokalen JA.

(17-05-2013, 13:20)Jessy schrieb: Reagiert sie garnicht, wird die gemeinsame Sorge angeblich automatisch wirksam.
Blödsinn. Leider kann über SR nur ein Gericht entscheiden, wenn es nicht von beiden freiwillig erklärt wird.

(17-05-2013, 13:20)Jessy schrieb: Wie auch immer - wir umgehen diese außergerichtliche Fristenfrage einfach damit, dass wir heute per Einschreiben der KM die "Beglaubigte Ausfertigung für den gesetzlichen Vertreter" zugeschickt haben mit der Aufforderung, bis Monatsende ein "JA" beurkunden zu lassen oder ein "NEIN" mitzuteilen.
Das ist völlig OK. Es gibt keine "außergerichtliche Fristenfrage". Die Mutter kann ohne jede Frist zustimmen, der Vater sie dazu mit jeder normal üblichen angemessenen Frist auffordern.

Auch die "6-Wochen-Frist" bezieht sich ausschließlich auf die gerichtliche Schiene. Überdies heißt es im Gesetz: 6 Wochen NACH GEBURT des Kindes. Das dürfte oft eh gegeben sein.

Und selbst dann ist die 6 Wochenfrist ins Ermessen des Gerichts gestellt und keineswegs zwingend. Sie könnte auch kürzer sein. Aber natürlich wird wohl kein Richter von seinem Ermessen in diese Richtung Gebrauch machen. Sad
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#24
(16-05-2013, 15:50)Ibykus schrieb: schaun wir mal:

Sorgerecht 2
Ich würde in den Antrag noch folgende Formulierung aufnehmen:
Zitat:Ich gehe davon aus, dass mir bezüglich des hier gestellten Antrages keine Kosten entstehen. Dies folgt unmittelbar aus dem Grundgesetz:

Artikel 3 Satz 2 Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Artikel 3 Satz 3 Niemand darf wegen seines Geschlechts, ... benachteiligt oder bevorzugt werden.
Artikel 6 Satz 1 Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.
Artikel 6 Satz 2 Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Da der Mutter für die Attestierung der elterlichen Sorge nach BGB keine Kosten entstehen, muss dieses aus verfassungsrechtlichen Gründen gleichfalls auch für Väter gelten. Das Verfahren ist daher für den Vater kostenfrei zu halten.
Quelle: vaeternotruf
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#25
ich halte das für vollkommen überflüssig.
Ich stelle einen Antrag und führe kein smalltalk mit den beteiligten Professionen.

Ich hatte das auch bei Väternotruf (aber auch anderswo) gelesen und war sehr .... erstaunt, auch darüber, dass ein solcher Antrag seitenlang begründet wird.

Wenn ich beim Schlachter ein Stück Fleisch bestelle, erkläre ich doch auch nicht mein Eßverhalten.

Mir steht das gemSR auf Antrag zu, weil es der Gesetzgeber für grundsätzlich kindeswohlförderlich hält.

Wenn Verfahrensbeteiligte das anders sehen, sollen SIE Erklärungen abgeben.
Basta!
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