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UVG Rückforderung aufgrund fiktivem Einkommen
#2
Wollen tun die vieles, nur kriegen tun die es nicht unbedingt.

Wenn kein Titel bestand dann sinngemäß:
Weise denen nochmals Einkommen aus der zeit nach. Wie Ihnen bekannt war lag EK stets unter dem Selbstbehalt. War daher nie leistungsfühhig und demzufolge auch nicht unterhaltspflichtig. Ich hab nichts, Sie kriegen daher nichts.

Fertig und abwarten.

Bloß keine Teilzahlung leisten, Stundung, etc. unterschreiben, nichts dergleichen.

Dann können sie nur in Vollstreckung gehen. Da werden sie auch nix kreigen, wenn o.g. EK-Situation gegeben war.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: UVG Rückforderung aufgrund fiktivem Einkommen - von sorglos - 17-05-2013, 14:40

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