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UVG Rückforderung aufgrund fiktivem Einkommen
#3
Es bestand kein Titel. Einkommen hab ich lückenlos nachgewiesen - immer unter dem Selbstbehalt. Jetzt schreiben die aber, dass ich auf Grund meiner Ausbildung ca. 3000€ verdienen könnte und ich mich nicht um eine besser bezahlte Stelle beworben habe (hab ich ja auch nicht). Daher nehmen sie die 3000€ als fiktive Grundlage und ich soll den UV für ein dreiviertel Jahr nachzahlen.

Vollstreckung wäre jetzt möglich, da ich jetzt mehr verdiene (davon weiß JA aber noch nichts).
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RE: UVG Rückforderung aufgrund fiktivem Einkommen - von mischka - 17-05-2013, 15:00

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