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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
#4
Wichtig!
Es heißt in §155a, Abs 1, Satz 2 FamFG:
"Im Antrag auf Übertragung der gemeinsamen Sorge sind Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes anzugeben."
[Hervorhebungen von mir]
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von sorglos - 17-05-2013, 17:26
RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 07:11

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