17-05-2013, 17:26
Wichtig!
Es heißt in §155a, Abs 1, Satz 2 FamFG:
"Im Antrag auf Übertragung der gemeinsamen Sorge sind Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes anzugeben."
[Hervorhebungen von mir]
Es heißt in §155a, Abs 1, Satz 2 FamFG:
"Im Antrag auf Übertragung der gemeinsamen Sorge sind Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes anzugeben."
[Hervorhebungen von mir]
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #