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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
#16
(23-05-2013, 19:16)blue schrieb:
(22-05-2013, 18:01)sorglos+blue schrieb: wird gemäß §1626a BGB und §155a FamFG beantragt,

das gemeinsame elterliche Sorgerecht zu beschliessen.
Ok. Einverstanden, das klingt besser.

(23-05-2013, 19:16)blue schrieb: .... da man ja nicht zum Gericht geht, wenn nicht vorher versucht wurde, die gemeinsame Sorge beim JA durchzusetzen.
Dass man es "vorher beim JA" versucht hätte, ist für den §155a FamFG völlig überflüssig. Das JA wird in diesem Verfahren eh nicht angehört.

Man hat laut Gesetz die freie Wahl: Gleich zu Gericht ODER vorher zum JA-Versuchs-Tanz.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von sorglos - 23-05-2013, 20:26
RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 07:11

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