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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
#33
Absurdistan schrieb:wird beantragt gemäß §1626a BGB und §155a FamFG,

dem Kindesvater und Antragsteller die gemeinsame Sorge
über das gemeinsame Kind (Name), geboren am XX.XX.XX in Ort,
zu beschließen.

Was ist das für ein Deutsch?

Dem Kindesvater wird doch kein gemSRecht über sein Kind beschlossen!

Rechte werden nicht beschlossen.
Rechte werden "begründet", "geändert", übertragen" oder "aberkannt" - in Deinem Fall "übertragen"!
Das geschieht, indem das FamGericht sie (die Übertragung!) "beschließt", weswegen der Übertragungsakt auch "Beschluss" heißt!

Also beantragst Du bestenfalls zu beschließen:

"die Ausübung des elterlichen Sorgerechts steht den Eltern gemeinsam zu."

Weil das Gericht aber durchaus in der Lage ist, selbst zu formulieren, genügt es, wenn Du beantragst,

dem Vater und Antragsteller das gemSR zu übertragen!
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RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Ibykus - 30-05-2013, 13:30
RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 07:11

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