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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
#57
Soweit kein VKH-Antrag gestellt wurde, wird Gerichtskostenvorschuß (das bedarf aber in diesem besonderen Fall noch der Prüfung!!!!) möglicherweise gezahlt werden müssen.

Die "Abweisung" würde ich postwendend dem OLG als "Beschwerde" vorlegen (Adressat ist aber das Amtsgericht!), mit dem Hinweis, dass die den Antrag begründenden gesetzlichen Erfordernisse vorliegen.

Eine weitere Begründung zu verlangen, käme einer Väter diskriminierenden Vorprüfung gleich, was der Gesetzgeber bekanntlich nach den als bekannt unterstellten Beschlüssen des BVerfG und des EuGHMR zu verhindern beabsichtigt hatte.

Ich(!) würde vorsorglich ein Richterablehungsgesuch beifügen mit der Begründung, dass der Richter entweder nicht hinreichend informiert ist oder vvh nicht unparteiisch.
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RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Ibykus - 10-06-2013, 14:21
RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 07:11

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